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Re: Dissertationen als CD-ROM/BOD



Sehr geehrter Dr. Graf,

Sie schreiben:
> Es ist unklar, was echte Veroeffentlichung meint. Sollte es da einen
> bibliothekswissenschaftlichen Begriff geben, der mir unbekannt ist?
> *uebelgruebel

Das bereits erwähnte Problem der Grauen Literatur ist Ihnen sicher geläufig.
Ich denke schon dass es notwendig ist, die unterschiedlichen
Publikationsformen etwas differenzierter zu sehen. Das ist der Sinn dieses
begriffs. Die Einführung von ISBN-Nummern hat durchaus einen Sinn, ebenso
die Registrierung von Publikationen bei der Library of Congress. Ob man
einen geheimgehaltenen Report beispielsweise als Publikation bezeichnen kann
würde ich in Zweifel ziehen.

> Seit 1989 beschaeftige ich mich wissenschaftlich mit Pruefungsarbeiten,
> die bibliothekarisch weit unter Wert gehandelt werden. Es gibt so gut
> wie keine Fachliteratur zu dem Problem, obwohl in den
> Geisteswissenschaften Magisterarbeiten wertvolle und haeufig zitierte
> Forschungsbeitraege liefern (man sehe nur einmal, wie oft im
> "Verfasserlexikon. Die deutsche Literatur des Mittelalters"
> Magisterarbeiten, die oft kaum beachtete Texte erschliessen, zitiert
> werden!). Dass das Internet die eingefahrene diesbezuegliche
>
> IGNORANZ DER HOCHSCHULBIBLIOTHEKEN
>
> (Achtung, Provokation!)
>
> ins Wanken bringt, begruesse ich ausdruecklich.

Die Frage bleibt, welchen Sinn es hat, Quellen zu zitieren, die für den
Leser nicht nachprüfbar sind, bzw. die beliebig verändert werden können.

Ihre Aussage:
>  Es gibt KEIN Recht der
> Universitaet/Bibliothek/Fachbereichs etc., auf die Veroeffentlichung der
> Arbeit Einfluss zu nehmen.

ist falsch. Sie können dies in unserer Promotionsordnung, die Sie übrigens
im Internet bei der Philosophischen Fakultät I der Humboldt-Universität zu
Berlin finden, überprüfen. Ich habe diese Promotionsordnung übrignes nicht
für diese Diskussion manipuliert und hoffe, dass sie mit der gedruckten Form
noch immer übereinstimmt ;-).

> Ein solches Recht im Sinne eines
> Erlaubnisvorbehalts wuerde die freie Meinungsaeusserung beschneiden und
> beduerfte als Grundrechtseingriff einer gesetzlichen Grundlage! Doch
> selbst wenn es ein solches Gesetz gaebe, stellte sich die Frage nach der
> Verhaeltnismaessigkeit.

Sie haben doch selbst Promoviert und wissen über die Einflussnahme bei einer
solchen Arbeit. Sie liegt lediglich darin, dass Sie ihre Thesen
wissenschaftlich verteidigen können müssen. Haben Sie das als einen Eingriff
in Ihre Grundrechte empfunden? Interessant finde ich auch die hier
beobachtbaren Ressentiments gegenüber der Wissenschaft, bei Wissenschaflern.
Wir sollten die Kriche doch im Dorf lassen.

> Auch Pruefungsarbeiten, die von irgendwelchen
> unfaehigen Pruefern schlechter bewertet werden, koennen exzellente
> Leistungen sein. Bewertung im universitaeren Pruefungsverfahren und
> wissenschaftlicher Gehalt muessen nicht uebereinstimmen.

Das ist ein völlig anderes Thema, bei dem ich Ihnen gar nicht widersprechen
will. Mit dieser Fehlbarkeit von Prüfern (Sie und mich mit einbezogen)
werden wir weiterhin leben müssen. Sie werden daraus aber sicher nicht den
Schluss ziehen wollen alle Prüfungen und alle Doktorväter abzuschaffen.

Da kommt ja richtig Stimmung in die Diskussion :-)).

MfG

Umstätter

h0228kdm _at__ rz.hu-berlin.de




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