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Re: CD-ROM-Lizenzen




> Liebe Inetbibler,
>
> die Frage ist eigentlich off-topic in dieser Liste, aber vielleicht kann
> mir ja trotzdem jemand weiterhelfen. Es geht um den Umgang mit CD-ROMs,
> die den Zusatz tragen, sie duerften nicht verliehen werden. Wie ist da zu
> verfahren, insbesondere wenn es schwierig zu sein scheint, Kontakt zum
> Hersteller aufzunehmen? Der konkrete Fall: Wir haben auf Anfrage an das
> SSG Voelkerkunde eine "graue" Lern-CD-ROM aus den USA beschafft, die der
> Nutzer selbst nicht ueber den Buchhandel besorgen konnte. Die CD ist
> jedoch mit dem Hinweis versehen, sie duerfte nicht vermietet, ausgeliehen
> usw. werden.  1. Ist eine Nutzung im normalen Bibliotheksbetrieb dann
> zulaessig? Bislang wurde hier im Hause wohl so verfahren, dass die CD in
> den Lesesaal entliehen wurde und dort auf einem Rechner genutzt werden
> konnte. (Ist das ueberhaupt rechtens?) 2. Falls das rechtlich in Ordnung
> sein sollte, ist dann auch eine Weitergabe der CD im ueberregionalen
> Leihverkehr zulaessig, natuerlich mit der entsprechenden Auflage, sie nur
> in den Lesesaal auszuleihen? Oder muessten alle Nutzer zu uns ins Haus
> kommen? Ich bin fuer saemtliche Hinweise und rechtskundige Kommentare
> dankbar! Mit freundlichen Gruessen

Immer wieder die gleiche Frage! Und immer wieder von mir die gleiche Antwort:
Ausleihverbote auf CD-ROM (und auf Musik-CD, Schallplatten, Videos,
Büchern usw. usf) sind

JURISTISCH VOLLKOMMEN UNBEACHTLICH!!!!!!!!

Alle Medien dürfen in Deutschland frei ausgeliehen werden. Der Wunsch eines
Herstellers nach einem Ausleihverbot ist OHNE rechtliche Grundlage und
deshalb auch völlig überflüssig. Kümmern Sie sich einfach nicht um diese
Aufdrucke!

Mit vorweihnachtlichen juristischen Grüßen


Harald Müller

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Max-Planck-Institut fuer Auslaendisches Oeffentliches Recht
und Voelkerrecht / Bibliothek

MPI for Comparative and Public International Law / Library

Im Neuenheimer Feld 535  D-69120 Heidelberg  Germany
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