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CD-ROM-Lizenzen
Liebe Inetbibler,
die Frage ist eigentlich off-topic in dieser Liste, aber vielleicht kann
mir ja trotzdem jemand weiterhelfen. Es geht um den Umgang mit CD-ROMs, die
den Zusatz tragen, sie duerften nicht verliehen werden. Wie ist da zu
verfahren, insbesondere wenn es schwierig zu sein scheint, Kontakt zum
Hersteller aufzunehmen?
Der konkrete Fall:
Wir haben auf Anfrage an das SSG Voelkerkunde eine "graue" Lern-CD-ROM aus
den USA beschafft, die der Nutzer selbst nicht ueber den Buchhandel
besorgen konnte. Die CD ist jedoch mit dem Hinweis versehen, sie duerfte
nicht vermietet, ausgeliehen usw. werden.
1. Ist eine Nutzung im normalen Bibliotheksbetrieb dann zulaessig? Bislang
wurde hier im Hause wohl so verfahren, dass die CD in den Lesesaal
entliehen wurde und dort auf einem Rechner genutzt werden konnte. (Ist das
ueberhaupt rechtens?)
2. Falls das rechtlich in Ordnung sein sollte, ist dann auch eine
Weitergabe der CD im ueberregionalen Leihverkehr zulaessig, natuerlich mit
der entsprechenden Auflage, sie nur in den Lesesaal auszuleihen? Oder
muessten alle Nutzer zu uns ins Haus kommen?
Ich bin fuer saemtliche Hinweise und rechtskundige Kommentare dankbar!
Mit freundlichen Gruessen
Katja Duehlmeyer
* * * * * * *
Fachreferentin Sondersammelgebiete
Volks- und Voelkerkunde
Universitaetsbibliothek der Humboldt-Universitaet zu Berlin
Dorotheenstr. 27
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Mail: katja=duehlmeyer _at__ ub.hu-berlin.de
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