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Re: CD-ROM-Lizenzen



Sehr geehrter Herr Mueller,

mit Interesse haben wir ihre Mail gelesen, weil wir oft vor dem gleichen Problem
stehen.
Allerdings haben wir noch eine Rückfrage:
Gilt dies auch für Normen usw., die laut Beuth-Verlag weder verliehen noch
kopiert werden dürfen?

Mit freundlichen Grüßen

M. Pastuska (Bibl.-Ang., FH Amberg-Weiden)

Harald Mueller schrieb:

> > Liebe Inetbibler,
> >
> > die Frage ist eigentlich off-topic in dieser Liste, aber vielleicht kann
> > mir ja trotzdem jemand weiterhelfen. Es geht um den Umgang mit CD-ROMs,
> > die den Zusatz tragen, sie duerften nicht verliehen werden. Wie ist da zu
> > verfahren, insbesondere wenn es schwierig zu sein scheint, Kontakt zum
> > Hersteller aufzunehmen? Der konkrete Fall: Wir haben auf Anfrage an das
> > SSG Voelkerkunde eine "graue" Lern-CD-ROM aus den USA beschafft, die der
> > Nutzer selbst nicht ueber den Buchhandel besorgen konnte. Die CD ist
> > jedoch mit dem Hinweis versehen, sie duerfte nicht vermietet, ausgeliehen
> > usw. werden.  1. Ist eine Nutzung im normalen Bibliotheksbetrieb dann
> > zulaessig? Bislang wurde hier im Hause wohl so verfahren, dass die CD in
> > den Lesesaal entliehen wurde und dort auf einem Rechner genutzt werden
> > konnte. (Ist das ueberhaupt rechtens?) 2. Falls das rechtlich in Ordnung
> > sein sollte, ist dann auch eine Weitergabe der CD im ueberregionalen
> > Leihverkehr zulaessig, natuerlich mit der entsprechenden Auflage, sie nur
> > in den Lesesaal auszuleihen? Oder muessten alle Nutzer zu uns ins Haus
> > kommen? Ich bin fuer saemtliche Hinweise und rechtskundige Kommentare
> > dankbar! Mit freundlichen Gruessen
>
> Immer wieder die gleiche Frage! Und immer wieder von mir die gleiche Antwort:
> Ausleihverbote auf CD-ROM (und auf Musik-CD, Schallplatten, Videos,
> Büchern usw. usf) sind
>
> JURISTISCH VOLLKOMMEN UNBEACHTLICH!!!!!!!!
>
> Alle Medien dürfen in Deutschland frei ausgeliehen werden. Der Wunsch eines
> Herstellers nach einem Ausleihverbot ist OHNE rechtliche Grundlage und
> deshalb auch völlig überflüssig. Kümmern Sie sich einfach nicht um diese
> Aufdrucke!
>
> Mit vorweihnachtlichen juristischen Grüßen
>
> Harald Müller
>
> *************************************************************************
> Max-Planck-Institut fuer Auslaendisches Oeffentliches Recht
> und Voelkerrecht / Bibliothek
>
> MPI for Comparative and Public International Law / Library
>
> Im Neuenheimer Feld 535  D-69120 Heidelberg  Germany
> Harald.Mueller _at__ MPIV-HD.mpg.de // privat: haraldmue _at__ debitel.net
> Phone: +49 6221 482-219    Fax:   +49 6221 482-593
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