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AW: Zukunft des DBI



Lieber Herr Borchardt,

ich kann Ihnen zu Ihrer Schlußbemerkung
nur zustimmen. Jedoch - rebus sic stantibus -
kann niemand die Politik aus der Verantwortung
entlassen -sofern sie überhaupt etwas vor wem 
auch immer und dann auch noch im bürgerlich
rechtlichen und nicht nur im politischen
Sinne verantwortet. 

Wie aber geht es weiter mit
dem, was das dbi bisher geleistet hat? Könnten
Sie einmal auf dieser Schiene kurz zusammenfassen,
was und wie weitergeht und was nicht weitergeht?
Ich denke, dass sehr viele brennend daran interessiert sind,
darüber aus erster Hand zu hören.


> ----------
> Von: 	Peter Borchardt[SMTP:peter.borchardt _at__ otelo-online.de]
> Antwort an: 	Internet in Bibliotheken
> Gesendet: 	Mittwoch, 1. September 1999 11:07
> An: 	Internet in Bibliotheken
> Betreff: 	Zukunft des DBI
> 
> Nachdem das DBI bislang auf seiner Homepage noch keine neueren 
> Hinweise auf seine Zukunft gegeben hat, kann der nachfolgende Text aus 
> dem Landespressedienst Berlin vom 24.8.99 vielleicht ein wenig Licht  
> ins Dunkel bringen: 
>               
> "Senat beschliesst Gesetzentwurf zur Auflösung des Deutschen  
>  Bibliotheksinstituts 
>               
> Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Wissenschaft, Forschung und  
> Kultur, Peter Radunski, den Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung  
> des von Bund und Ländern finanzierten Deutschen Bibliotheksinstituts  
> (DBI) beschlossen. 
> Hintergrund des Entwurfes ist das negative Ergebnis der Begutachtung  
> des DBI durch den Wissenschaftsrat (...) Aufgrund dieser Empfehlung  
> beschlossen die Regierungschefs von Bund und Ländern im April 1998  
> die Beendigung der Förderung zum 31. Dezember 1999. Im Frühjahr dieses  
> Jahres hatten sich Bund und Länder auf den Umfang einer dreijährigen  
> Abwicklungsfinanzierung zuzüglich einer Abschlagszahlung im Jahre 2003  
> zur pauschalen Abgeltung noch offener Lasten geeinigt. 
> Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf soll - bei entsprechender  
> Verabschiedung durch das Abgeordnetenhaus im September und  
> In-Kraft-Treten ds Gesetzes zum 1. Januar 2000 - eine zügige  
> Abwicklung des Deutschen Bibliotheksinstituts gewährleistet werden.  
> Der Gesetzentwurf sieht vor, Vermögen und Verbindlichkeiten sowie  
> sämtliche Arbeitsverhältnisse des Instituts auf das Land Berlin  
> überzuleiten und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Der  
> Personalabbau soll sozialverträglich durch Vermittlung bzw. Umschulung  
> auf andere Arbeitsgebiete in der Berliner Verwaltung erfolgen. 
>  
> Weiterhin ist vorgesehen, mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes eine  
> der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur  
> nachgeordnete, nicht rechtsfähige Anstalt "Ehemaliges Deutsches  
> Bibliotheksinstitut (EDBI)" zu errichten. Aufgabe der Anstalt soll die  
> Durchführung von Abschlussarbeiten, Erfüllung und Beendigung  
> rechtlicher Pflichten sowie die Dokumentation von Arbeitsergebnissen  
> sein. 
>               
> Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird  
> beauftragt, zum 30. November 2002 einen Bericht über den Verlauf der  
> Abwicklung des Deutschen Bibliotheksinstituts vorzulegen." 
>               
> Tja, das war es dann wohl wirklich mit dem DBI. Und wenn ich daran 
> denke, wieviel geballte Fachkompetenz da abgewickelt wird und für  
> überregionale Dienstleistungen offenbar nicht mehr zur Verfügung  
> stehen wird, werde ich mehr als traurig. Aber offenbar glaubt dieser
> Staat, sich das leisten zu können... 
> 
> Peter Borchardt * Berlin
> 


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.