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Re: Donaueschingen digital
Sehr geehrter Herr Jochum,
1. habe ich nicht geschrieben, daß man nach einer Digitalisierung der
Donaueschinger Bestände "den Verlust verschmerzen könnte".
2. dürfte es ein Gemeinplatz sein, daß die "Digitalisierung alter Drucke
und Handschriften die Arbeit am Original keineswegs immer ersetzt". Auf
eine so dumme Ansicht würde ich nun wirklich nicht verfallen. Insofern
sehe ich das schon fest als Beleidigung.
3. was verstehen Sie bei alten Miniaturen unter wirklich echten Farben,
und bei welcher Beleuchtung?
4. habe ich nicht zwischen " Kulturgut und Kulturwert" unterschieden,
sondern zwischen Kulturwert, ideellem, materiellem und finanziellem Wert.
Diese Unterscheidung und die Tatsache, daß nationale Kulturgüter kein
Eigentum, wie jedes andere sind, war der eigentliche Inhalt meiner
Aussage, aus dem sich für mich ergibt, daß die Bibliothekare ein Recht
haben müßten, auch entsprechendes Privateigentum zu erfassen, um
ungerechtfertigte Verkäufe zu verhindern.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich schon zitieren, daß Sie es auch
korrekt und im richtige Zusammenhang tun.
MfG
Umstätter
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