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Re: Donaueschingen digital



Sehr geehrter Herr Umstätter,
anbei meine Anmerkungen zu Ihren Anmerkungen:

> 1. habe ich nicht geschrieben, daß man nach einer Digitalisierung der 
Donaueschinger Bestände "den Verlust verschmerzen könnte".

Nein, das haben Sie nicht geschrieben; geschrieben haben Sie: ?Im 
Gegenteil, ich wäre froh, wenn der hier angesprochene Bestand bereits 
in digitalisierter Form gesichert worden wäre. Der Verlust wäre 
zumindest nicht so groß wie er sich jetzt darstellt und er wäre klarer 
sichtbar. Gerade dieses Beispiel zeigt doch sehr deutlich, daß wir bei 
der Digitalisierung schon viel zu viel Zeit verloren haben.?

Jetzt müssen Sie mir nur noch erklären, warum der Verlust ?nicht so 
groß wäre?, wenn das alles digitalisiert worden wäre? Wäre das dann 
etwa leichter verschmerzbar?

> 2. dürfte es ein Gemeinplatz sein, daß die "Digitalisierung alter 
Drucke und Handschriften die Arbeit am Original keineswegs immer 
ersetzt". Auf eine so dumme Ansicht würde ich nun wirklich nicht 
verfallen. Insofern sehe ich das schon fest als Beleidigung.

Wenn die Digitalisierung die Arbeit am Original keineswegs ersetzt, 
warum dann all diese Emphase mit der Digitalisierung? Ich muß zugeben, 
daß mir der dumme Geimplatz, wie Sie das nennen, erstens weder dumm 
noch zweitens ein Gemeinplatz zu sein scheint. Sondern vielmehr eine 
sehr interessante ontologische Differenz zwischen Original und 
digitalem Double bezeichnet. Wenn Sie das Haben von Gedanken also für 
beleidigend halten, ist das nach Lage der Dinge allein Ihre Sache.

> 3. was verstehen Sie bei alten Miniaturen unter wirklich echten 
Farben, und bei welcher Beleuchtung? 

Echte Farben sind echte Farben, nämlich diejenigen, die das Original 
zeigt und nicht diejenigen, die eine Reproduktion zeigt. Oder wollen 
wir jetzt das Spiel spielen: Es gibt keine Realität, sondern nur 
Perspektiven?

> 4. habe ich nicht zwischen " Kulturgut und Kulturwert" unterschieden, 
sondern zwischen Kulturwert, ideellem, materiellem und finanziellem 
Wert. 

Sie haben geschrieben: ?Nationales Kulturgut kann sich zumindest 
teilweise in privaten Händen befinden, es ist aber je nach Kulturwert 
nur bedingt privates Eigentum.? Daraus kann man doch wohl nur 
schließen, daß nicht jedes nationale Kulturgut auch eine Kulturwert 
besitzt, es also einen Unterschied gibt zwischen Kulturgut und 
Kulturwert. Darauf bezog sich meine Bemerkung: ?Unverständlich ist mir 
auch die Unterscheidung Umstätters zu Kulturgut und Kulturwert: wenn 
ein in privater Hand befindliches Kulturgut einen Kulturwert besitze, 
dann sei es nur noch bedingt privates Eigentum. Wo bitte soll hier 
denn die Grenze verlaufen?? Denn aus dem ovn Ihnen gesetzten 
Unterschied ergibt sich, daß es auch nationale Kulturgüter geben kann, 
die keinen Kulturwert besitzen ? und die würden Sie dann auch wohl 
nicht enteignen wollen?


> Diese Unterscheidung und die Tatsache, daß nationale Kulturgüter kein 
Eigentum, wie jedes andere sind, war der eigentliche Inhalt meiner 
Aussage, aus dem sich für mich ergibt, daß die Bibliothekare ein Recht 
haben müßten, auch entsprechendes Privateigentum zu erfassen, um 
ungerechtfertigte Verkäufe zu verhindern.

Wir einigen uns darauf, daß der Verkauf der Donaueschinger Bestände 
höchst bedauerlich ist. Daß das aber mit den von Ihnen und anderen 
genannten juristischen Mitteln in den Griff zu bekommen wäre, 
bezweifle ich sehr und bleibe dabei, daß das Mittel der Wahl nicht die 
juristische Beschneidung des Eigentums gewesen wäre, sondern das 
einfache Kaufen.

> Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich schon zitieren, daß Sie es auch 
korrekt und im richtige Zusammenhang  tun.

Das habe ich getan, wie ein Blick auf Vorstehendes zeigt. Ihren Dank 
daher vorwegnehmend bin ich

mit freundlichen Grüßen
Ihr
Uwe Jochum





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