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Re: Donaueschingen digital
Sehr geehrter Herr Umstätter,
anbei meine Anmerkungen zu Ihren Anmerkungen:
> 1. habe ich nicht geschrieben, daß man nach einer Digitalisierung der
Donaueschinger Bestände "den Verlust verschmerzen könnte".
Nein, das haben Sie nicht geschrieben; geschrieben haben Sie: ?Im
Gegenteil, ich wäre froh, wenn der hier angesprochene Bestand bereits
in digitalisierter Form gesichert worden wäre. Der Verlust wäre
zumindest nicht so groß wie er sich jetzt darstellt und er wäre klarer
sichtbar. Gerade dieses Beispiel zeigt doch sehr deutlich, daß wir bei
der Digitalisierung schon viel zu viel Zeit verloren haben.?
Jetzt müssen Sie mir nur noch erklären, warum der Verlust ?nicht so
groß wäre?, wenn das alles digitalisiert worden wäre? Wäre das dann
etwa leichter verschmerzbar?
> 2. dürfte es ein Gemeinplatz sein, daß die "Digitalisierung alter
Drucke und Handschriften die Arbeit am Original keineswegs immer
ersetzt". Auf eine so dumme Ansicht würde ich nun wirklich nicht
verfallen. Insofern sehe ich das schon fest als Beleidigung.
Wenn die Digitalisierung die Arbeit am Original keineswegs ersetzt,
warum dann all diese Emphase mit der Digitalisierung? Ich muß zugeben,
daß mir der dumme Geimplatz, wie Sie das nennen, erstens weder dumm
noch zweitens ein Gemeinplatz zu sein scheint. Sondern vielmehr eine
sehr interessante ontologische Differenz zwischen Original und
digitalem Double bezeichnet. Wenn Sie das Haben von Gedanken also für
beleidigend halten, ist das nach Lage der Dinge allein Ihre Sache.
> 3. was verstehen Sie bei alten Miniaturen unter wirklich echten
Farben, und bei welcher Beleuchtung?
Echte Farben sind echte Farben, nämlich diejenigen, die das Original
zeigt und nicht diejenigen, die eine Reproduktion zeigt. Oder wollen
wir jetzt das Spiel spielen: Es gibt keine Realität, sondern nur
Perspektiven?
> 4. habe ich nicht zwischen " Kulturgut und Kulturwert" unterschieden,
sondern zwischen Kulturwert, ideellem, materiellem und finanziellem
Wert.
Sie haben geschrieben: ?Nationales Kulturgut kann sich zumindest
teilweise in privaten Händen befinden, es ist aber je nach Kulturwert
nur bedingt privates Eigentum.? Daraus kann man doch wohl nur
schließen, daß nicht jedes nationale Kulturgut auch eine Kulturwert
besitzt, es also einen Unterschied gibt zwischen Kulturgut und
Kulturwert. Darauf bezog sich meine Bemerkung: ?Unverständlich ist mir
auch die Unterscheidung Umstätters zu Kulturgut und Kulturwert: wenn
ein in privater Hand befindliches Kulturgut einen Kulturwert besitze,
dann sei es nur noch bedingt privates Eigentum. Wo bitte soll hier
denn die Grenze verlaufen?? Denn aus dem ovn Ihnen gesetzten
Unterschied ergibt sich, daß es auch nationale Kulturgüter geben kann,
die keinen Kulturwert besitzen ? und die würden Sie dann auch wohl
nicht enteignen wollen?
> Diese Unterscheidung und die Tatsache, daß nationale Kulturgüter kein
Eigentum, wie jedes andere sind, war der eigentliche Inhalt meiner
Aussage, aus dem sich für mich ergibt, daß die Bibliothekare ein Recht
haben müßten, auch entsprechendes Privateigentum zu erfassen, um
ungerechtfertigte Verkäufe zu verhindern.
Wir einigen uns darauf, daß der Verkauf der Donaueschinger Bestände
höchst bedauerlich ist. Daß das aber mit den von Ihnen und anderen
genannten juristischen Mitteln in den Griff zu bekommen wäre,
bezweifle ich sehr und bleibe dabei, daß das Mittel der Wahl nicht die
juristische Beschneidung des Eigentums gewesen wäre, sondern das
einfache Kaufen.
> Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich schon zitieren, daß Sie es auch
korrekt und im richtige Zusammenhang tun.
Das habe ich getan, wie ein Blick auf Vorstehendes zeigt. Ihren Dank
daher vorwegnehmend bin ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Uwe Jochum
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.