Der Komplex des Publikationsrechts
reicht weit hinein in die Ausgestaltung der Rechte über die Verwertbarkeit
von Wissenschaft und von Forschungsergebnissen, und das hängt immer von den
jeweiligen Rahmenbedingungen, unter denen Wissenschaft betrieben und
veröffentlicht wird, ab. Interessant vielleicht mit Blick auf Ihre
Fragestellung: hierbei genießen Professoren (Ordinarien) durch das
Grundgesetz eine absolute privilegierte Position gegenüber allen anderen am
Wissenschaftsbetrieb beteiligten Personen und Trägerorganisationen, also z.B.
den Hochschulen.