[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Europäische Open-Content-Lizenzen



Hallo allerseits!

At 10:50 03.06.2003, you wrote:
Es handelt sich bei Hochschulpublikationen nicht immer um
steuermittelfinanzierte Publikationen.

Durch Drittmittel finanzierte Werke, die vielleicht sogar Firmeninterna enthalten sind natürlich nicht immer für eine freie Publikation geeignet, stutzig machen mich jedoch die steuerfinanzierten Publikationen.


Der Komplex des Publikationsrechts
reicht weit hinein in die Ausgestaltung der Rechte über die Verwertbarkeit
von Wissenschaft und von Forschungsergebnissen, und das hängt immer von den
jeweiligen Rahmenbedingungen, unter denen Wissenschaft betrieben und
veröffentlicht wird, ab. Interessant vielleicht mit Blick auf Ihre
Fragestellung: hierbei genießen Professoren (Ordinarien) durch das
Grundgesetz eine absolute privilegierte Position gegenüber allen anderen am
Wissenschaftsbetrieb beteiligten Personen und Trägerorganisationen, also z.B.
den Hochschulen.

"Der "Hochschullehrer" entscheidet weisungsfrei und allein über seine Forschung "
<http://www.bawue.gew.de/pubrecht.html>


Unter der von Herrn Prante verlinkten Seite kann man wunderbar erkennen, zu welch absonderlichen Blüten die eigentlich wunderbare Sache der Freiheit von Forschung und Lehre führen kann. Der Hochschullehrer wird also von der Hochschule bezahlt, betreibt "zweckfreie Forschung im Hauptamt", z.B. im Forschungssemester und erstellt eine wissenschaftliche Arbeit. Nun hat er daran das Urheberrecht, denn er ist ja zweifelsfrei der Urheber dieses Werkes. Dass er allerdings völlig frei entscheiden kann, was damit passiert; dass er die Hochschule (und somit den Steuerzahler) sogar nötigen kann, doppelt für den Artikel zu bezahlen, entzieht sich meinem Verständnis.

"Der Arbeitgeber hat [...] ein Recht auf die Nutzung des Arbeitsergebnisses [erst] dann, wenn das Werk 'in Erfüllung des Arbeits- oder Dienstvertrages" entstanden ist.'" [Ebd.]

Offensichtlich sieht die gängige Rechtssprechung diese Aussage anders als ich. Der Hochschullehrer _forscht_ innerhalb eines _Forschungs_semesters, erfüllt also seinen Arbeits- oder Dienstvertrag. Folglich müsste doch das entstandene Werk dem Arbeitgeber zur freien Nutzung zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber ist die Hochschule im engeren, der Steuerzahler im weiteren Sinne. Der Arbeitgeber ist nicht der Hochschullehrer selbst und auch nicht ein kommerzieller wissenschaftlicher Verlag.

Gibt es in D Beispiele von Hochschulen oder auch nur Fakultäten, die ausschließlich Open Content publizieren oder dies beabsichtigen?

Christian Hauschke

Tel.: 0391/886-4795 * christian.hauschke _at__ bibliothek.hs-magdeburg.de
Bibliothek der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)
Breitscheidstr. 2, Haus 1, 39114 Magdeburg * http://www.bibliothek.hs-magdeburg.de/




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.