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Re: flohmarkt in wb




Klaus Graf schrieb:
> 
> 
> Na super! Altbestaende heimlich verscherbeln, das ist ja
> leider eine Lieblingsbeschaeftigung deutscher Bibliothekare
> ...
> 
> Aber im Ernst: Wertvolle Altbestaende sind Kulturgut, das
> unveraeusserlich sein sollte. Aber das sieht wohl nur die
> Wissenschaft so, denn Bibliothekare bessern ihren Etat zu
> gern mit Einnahmen aus solchen nie gross publik gemachten
> und auch NIE in der reichen Fachliteratur des
> Bibliothekswesens diskutierten (oder sollte ich etwas
> uebersehen haben?) Verkaeufen (bzw. Dublettenverkaeufen)
> auf. Wo endet der schuetzenswerte Bestand und wo beginnt
> das ohne weitere in den Flohmarkt zu gebende
> Bibliotheksgut?
> 
> Die sog. Bibliothekswissenschaft drueckt sich um eine klare
> Antwort herum.
> 
> Klaus Graf

Lieber Herr Graf,
Aussonderungen, Abgaben, Verkäufe haben die meisten Bundesländer in
entsprechenden Richtlinien geregelt, die sich eben genau darum bemühen,
den wichtigen Altbestand von Massengut zu unterscheiden. Einen kurzen
Abriss der Problematik findet sich im Bibliotheksdienst 34 (2000) H.12,
S.1993-1999 'Aussonderungen aus dem Bibliotheksbestand'. Die Richtlinien
der Länder sind dort aufgelistet.
Für Bayern ist z.B. in der Richtlinie Literatur vor dem Erscheinungsjahr
1850 generell von Aussonderungen ausgeschlossen und soll eigentlich
primär für die Literatur nach 1945 angewendet werden. Gedacht ist hier
z.B. an Mehrfachexemplare überholter Lehrbücher, bei denen Neuauflagen
existieren.
Der Artikel im Bibliotheksdienst steht auch im Internet unter:
http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/bd_art/bd_2000/00_12_06.htm 
Die bayerischen Richtlinien unter:
http://www.bib-bvb.de/AuB/richtlin.html

Mit freundlichen Grüßen
Jens Prellwitz
-- 
Dr. Jens Prellwitz
Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg
Leiter der Erziehungswissenschaftlichen Zweigbibliothek
Regensburger Straße 160
90478 Nürnberg
Telefon 0911/ 5302 518
E-mail: jens.prellwitz _at__ bib.uni-erlangen.de


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