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Re: Nochmal: Erinnerungsservice



Hallo allerseits!

Reinhard Koch schrieb:
Haben Sie sich denn mal Gedanken gemacht, daß es, ich zitiere Sie, "eine
aus Sicht" der Bibliothek "erfreuliche Dienstleistung wäre", wenn die
Benutzer ihre Bücher einfach pünktlich zurückbringen oder um
Verlängerung nachsuchen würden? Ihre Ausführungen suggerieren, und das
verstimmt mich etwas, es sei nun, nachdem die Bibliothek Ihnen Unmassen
von Büchern ausgeliehen hat (die damit anderen Benutzeren entzogen
sind)  nun auch noch deren Problem, für Ihre Fristüberwachung zu sorgen.
Mir kommen wirklich die Tränen. Sehr geehrter Herr Tempel, es geht mir
nicht eigentlich um Sie, sondern es geht mir um die abstrahierte
Konsumhaltung und die Übernahme von Verantwortung nur nach dem
Auswahlverfahren, die dahinter sichtbar ist. Aus diesem Grunde meinte
ich gestern, man müsse nicht alles machen, was man könnte. Frau Bargmann
berichtete ebenfalls, daß auch der Polizist nicht hinter den Menschen
herläuft und sie daran erinnert, daß die Parkzeit für ihr Auto bald
abläuft.

Wie es anderen Bibliothekaren geht, weiss ich nicht, ich jedoch sehe mich als Dienstleister am Nutzer. Als solcher werde ich von oeffentlichen Geldern dafür bezahlt, ihnen einen moeglichst einfachen Zugang zu den von ihnen benoetigten Informationen zu beschaffen. Dazu gehört m.E. auch, dass ich fuer eingehaltene Leihfristen sorge, schon weil das su spaet zurueckgegebene Buch ansonsten fuer andere Nutzer nicht verfuegbar ist. Um dieses Ziel (die maximale Verfuegbarkeit der Medien) zu erreichen, ist es von Vorteil, den "schlampigen" Nutzer zu erinnern. Der Aufwand bei ohnehin EDV-gestuetzten Ausleihsystemen sollte sich in einem vertretbaren Rahmen halten. Schließlich wartet ein "netter" Polizist auch nicht, bis Sie vor ihm im Parkverbot stehen, er wird Ihnen in den meisten Faellen schon signalisieren, dass Sie sich anschicken, im Parkverbot zu parken. Verpflichtet dazu ist er bestimmt nicht, schließlich wuerde ohne seine praeventive Intervention mehr Bussgeld eingenommen werden. Es ist aber eine buergerfreundliche Dienstleistung, die ohne großen Aufwand zu realisieren ist.


Was von Herrn Tempel et al. gerne möchten, ist das Bedienen einer auch
in der Formulierung eher kindlichen Konsumhalteung (" ... eine aus Sicht
des Benutzers erfreuliche
Dienstleistung wäre es doch. Ich habe mir so etwas oft gewünscht.") bei
vollkommener Umkehrung der Verantwortung zu Lasten der Bibliotheken.
Anstatt erst mal dankbar zu sein, daß die Bibliothek ihm, ja: ihm,  _so
viele Bücher_ ausgeliehen und nicht mit Rücksicht auf andere Benutzer
(um die es hier ja nicht geht, sondern man gerade um das eigene,
ureigenen Bedürfnis) die Zahl der ausgeliehenen Bücher begrenzt hat.

Welcher Mentalitaet es entspringen muss, dass ein Bibliotheksnutzer "erst mal dankbar zu sein" hat, muss ich hoffentlich nicht erlaeutern. Er, ja: ER bezahlt uns dafuer. Sind einem Taxifahrer dankbar, dass er ausgerechnet Sie, ja: SIE mitgenommen hat, wo er doch so viele andere Leute haette mitnehmen koennen? Absurd, Herr Koch!


[...]

Möglicherweise erzeugt die Bibliothek durch Mahngebühren
einen erzieherischen Effekt; ihre primäre Absicht, das zu tun, ist es
nicht.

Richtig.


Ich bezweifele, dass der Durchschnittszuspaetabgeber die puenktliche Buchrueckgabe aus reiner Boshaftigkeit unterlassen wird. Vielmehr wird es in den meisten Faellen durch schlichte Vergesslichkeit dazu kommen. Da es weder die Intention der Bibliothek noch des Nutzers sein kann, durch Mahngebuehren irgendwas zu finanzieren, was nichts mit der Bibliothek zu tun hat, sehe ich absolut keinen Grund, nicht ueber die Einfuerung eines solchen Erinnerungsdienstes nachzudenken.

Schoene Grueße aus Magdeburg,
Christian Hauschke

--
Christian Hauschke
Bibliothek der Hochschule Magdeburg-Stendal
Tel.: 0391 / 886-4795 email: christian.hauschke _at__ bibliothek.hs-magdeburg.de




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.