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Re: Nachfrage: STA-Protokoll
Liebe Frau Henze, liebe Kolleginnen und Kollegen,
>Ende Juli 2002 laeuft die Einspruchsfrist der Mitglieder des
>Standardisierungsausschusses zum Protokollentwurf der STA-Sitzung am 5. Juni
>2002 ab, sodass wir den Protokollentwurf Anfang August auf dem Server Der
>Deutschen Bibliothek oeffentlich zur Verfuegung stellen koennen.
>
>Die Geschaeftsordnung des Standardisierungsausschusses enthaelt in § 11
>Regelungen zum Protokoll.
Herzlichen Dank fuer diese Auskunft. Ein Blick in die Geschaeftsordnung
http://www.ddb.de/professionell/pdf/geschaeftsord.pdf
ist in der Tat immer wieder lohnend. Wir lesen dort (§ 11, Abs. 2), dass
das Protokoll den Mitgliedern binnen eines Monats zugeleitet werden soll.
Diese haben daraufhin vier Wochen Zeit, um Aenderungsantraege einzureichen.
Kommen keine, so gilt das Protokoll als "genehmigt" (Abs. 3).
Und jetzt wird's interessant:
"Protokolle sind bis zur ihrer Genehmigung als vorlaeufig zu betrachen.
Eine vorlaeufige Fassung des Protokolls wird, ggf. mit Kennzeichnung der
eingearbeiteten Aenderungsvorschlaege, auf dem Server Der Deutschen
Bibliothek veroeffentlicht." (Abs. 4)
Die Arbeitsstelle hat also mit der Veroeffentlichung keineswegs *bis zur
Genehmigung* warten, sondern ist vielmehr laut GeschO dazu verpflichtet,
schon das vorlaeufige Protokoll zur Verfuegung stellen. Dies haette m.E.
sofort nach dessen Fertigstellung (also spaetestens am 5. Juli) erfolgen
muessen. Ich bitte deshalb um unverzuegliche Bereitstellung des Entwurfs.
Mit freundlichen Gruessen
Heidrun Wiesenmueller
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Heidrun Wiesenmueller M.A.
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