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[InetBib] Urheberrecht, Lizenzierung v.a. von Lehrmaterialien zu Pandemie-Zeiten



Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen,

erstaunlich geräuschlos (etwa in Unterschied zu Datenschutz-Aufregern) verlief im Sommersemester der Umzug aller Lehrveranstaltungen in die elektronischen Kursräume was den urheberrechtlich zulässigen Rahmen anbelangt. Die weitgehende Großzügigkeit der Rechteinhaber zu Pandemie-Beginn wird sich nicht zur Dauerlösung fortgesetzt haben. Zur Erinnerung: Die Nutzung von Fachmaterialien z.Bsp. von den Wissenschafts- und Fachverlagen ist ohne ausreichende Campuslizenz ausschließlich durch das Nadelöhr von § 60a Urheberrechtsgesetz zulässig, mit all seinen diffizillen Restriktionen und Zumutungen für den Lehrbetrieb. Die Komplexität dieser Vorschrift macht auch dieses gestern von der Hamburg Open Online University deutlich: https://t.co/wvvw5qBydN (super trotz allem, wie kompakt das Erklärvideo auf 9 Minuten kompakt gehalten ist - das sollte jedem/r Lehrende/r zumutbar sein!).

In diesem Zusammenhang mache ich zudem auf dieses kostenfreie Webinar von LIBER am 30.09.2020 aufmerksam: ow.ly/N5Fp50BkVUD <https://t.co/7aQIBzzTYb?amp=1>


Viele Grüße, Thomas Hartmann (FIZ Karlsruhe)


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