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[InetBib] Online-Publikation von Dissertationen über kommerzielle Verlage
- Date: Fri, 21 Feb 2020 08:49:47 +0000
- From: "Kaiser, Anna via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Online-Publikation von Dissertationen über kommerzielle Verlage
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mich würde interessieren, wie an anderen Universitäten die
Veröffentlichungspflicht für Dissertationen, die als elektronische
Publikationen bei einem kommerziellen Verlag publiziert werden, geregelt ist
und/oder gehandhabt wird.
Bei uns - Universität Vechta - sieht die aktuelle Promotionsordnung nur die
Fälle Printpublikation beim Verlag, Mikrofiches oder Copyshop-Exemplare vor,
jeweils mit einer zu erfüllenden Mindestauflage. Zusätzlich gibt es die
Möglichkeit, auf dem Server der Uni Open Access zu publizieren, aktuell nur als
Workaround (mit Zustimmung der Prüfer/innen) gelöst, da nicht über die
Promotionsordnung abgedeckt. Die Promotionsordnung wird zur Zeit überarbeitet
und soll zukünftig diesen Fall (elektronische Publikation im OA auf
Uni-Repositorium) auch als Standard-Variante enthalten. Noch keine Gedanken
hatte ich mir bis jetzt über Veröffentlichungen gemacht, die zwar online, aber
im closed access bei einem kommerziellen Verlag erscheinen.
Meine Frage(n):
· Gibt es an Ihren Einrichtungen Regelungen zur Online-Publikation über
kommerzielle Verlage in den Promotionsordnungen (oder in anderen Richtlinien)?
· Welche Kriterien müssen dabei erfüllt sein und wie werden diese bei
Bestätigung der ordnungsgemäßen Veröffentlichung abgeprüft?
· Haben Sie diesbezüglich Erfahrungen auch im Prozess der
Überarbeitung/Erarbeitung einer Promotionsordnung gemacht und hätten hier Tipps
und Anregungen, an was man sich orientieren könnte?
Wenn es solche Regelungen bei Ihnen (noch) nicht gibt:
· Gibt es trotzdem Einzelfälle und wie gehen Sie mit Einzelfällen um
(wenn bspw. eine Mindestauflage in Print nicht erfüllt wird, aber es sich um
eine Hybrid-Veröffentlichung handelt)?
· Wer trifft die Entscheidung darüber, ob eine Publikationsform den
Anforderungen der Promotionsordnung gerecht wird, wenn es sich um Fälle
handelt, die dort nicht explizit aufgeführt sind?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Anna Kaiser
--
Anna Kaiser
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