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[InetBib] Das Landesarchiv Baden-Württemberg schafft neue Nutzungsmöglichkeiten



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Seit November 2019 hat das Landesarchiv Baden-Württemberg einige neue
Regelungen und Vorkehrungen, um die wachsenden historischen Interessen
seiner Kundschaft in Nah und Fern noch besser bedienen zu können.

 

Online-Bestellung von Archivalienscans und Kopien

 

Das Bestellen von Scans aus Archivgut ist Routine und erfolgt bisher per
E-Mail oder direkt im Lesesaal. Zukünftig können die Scans nun direkt aus
dem Online-Findmittelsystem des Landesarchivs bestellt werden. Wer in diesem
Archivalienkatalog einen Eintrag gefunden hat, kann die Archivalien entweder
im Lesesaal bereitlegen lassen oder digitale Reproduktion für das Lesen zu
Hause ordern. Das neue Angebot ist am 18. November an den Standorten
Ludwigsburg und Stuttgart als Pilotprojekt gestartet und betrifft zunächst
nur einfache Scans und Papierkopien. Es  wird nach und nach auf die übrigen
Abteilungen in Freiburg, Karlsruhe, Neuenstein, Sigmaringen und Wertheim
sowie auf weitere Reproduktionsformen ausgedehnt. Für kleinere Recherchen
lassen sich auf diesem Weg aufwändige Reisen an die Standorte vermeiden.

 

Da der Repro-Bestell-Assistent im Haus programmiert wird, können in den
nächsten Monaten weitere Funktionalitäten und Bestellmöglichkeiten angedockt
werden. Um Barrieren bei der Nutzung von Archivgut weiter abzubauen,
arbeitet das Landesarchiv Baden-Württemberg an der Anpassung der Gebühren.
Geplant ist, unter anderem die Gebührensätze für die Herstellung von Scans
in Selbstbedienung zu senken.

 

Fotografie durch Nutzer im Lesesaal

 

Was in vielen anderen Archiven seit einiger Zeit möglich ist, wurde nun auch
in den Lesesälen des Landesarchivs erlaubt: Archivalien dürfen unter
bestimmten Umständen von Nutzerinnen und Nutzern mit eigenen Geräten
fotografiert werden. Die Fotografie in Selbstbedienung ergänzt das seit acht
Jahren bestehende Angebot der Selbstbedienungsscanner. Zusätzlich zu den
Scanner-Arbeitsplätzen sind Fototische eingerichtet, an denen jeder unter
Aufsicht des Lesesaalpersonals gebührenfrei fotografieren darf. Die
Interessen von Rechteinhabern und noch lebenden Personen bleiben dabei
gewahrt und auch der Schutz von empfindlichen Beschreibstoffen und Einbänden
wird bedacht. So sind Stücke aus Pergament und Archivalien, die jünger als
110 Jahre sind, grundsätzlich von der SB-Fotografie ausgeschlossen.

 

Das neue Angebot hat von den vielfältigen Erfahrungen der Kolleginnen und
Kollegen in anderen Häusern profitiert, denen an dieser Stelle für Auskünfte
und Hinweise herzlich gedankt sei.

 

Telefonischer Zugang

 

Für alle Nutzer, die keine Möglichkeit für schriftliche Anfragen haben, wird
die telefonische Erreichbarkeit verbessert. Eine Sonderrufnummer wurde
geschaltet, unter der Archivarinnen und Archivare mündliche Anfragen
verschriftlichen, damit sie in den Abteilungen asynchron bearbeitet werden
können. Die Archivare geben auch Hinweise zur Recherche in anderen Archiven
oder Gedächtniseinrichtungen, wenn das Landesarchiv das gesuchte Material
nicht besitzt. Es bleibt aber bei dem Grundsatz, dass Anfragen nur auf
schriftlichem Weg beantwortet werden.

 

Zum Eintrag in Archive20: https://archive20.hypotheses.org/8255 

Zur Pressemeldung: https://www.landesarchiv-bw.de/web/65257 

 

Viele Grüße, 

Kai Naumann

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Dr. Kai Naumann | Landesarchiv Baden-Württemberg | Abteilung Archivischer
Grundsatz

Eugenstr. 7 | 70182 Stuttgart

Tel. 0711 212 4284 | Fax 0711 212 4283

 


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