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Re: [InetBib] Wie funktioniert das mit Datenschutz in Bibliotheken? Und gibt es einen richtigen und einen falschen Datenschutz?
- Date: Wed, 16 Oct 2019 13:14:32 +0000 (UTC)
- From: via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Wie funktioniert das mit Datenschutz in Bibliotheken? Und gibt es einen richtigen und einen falschen Datenschutz?
Sehr geehrter Herr Hinte,
als Richtschnur für Löschverpflichtungen ist mir die Verjährungsfrist von
möglichen Schadenersatzansprüchen doch deutlich einleuchtener als "pi mal
Daumen" Überlegungen.
Vorallem in Zeiten von automatisierten Rücknahmeverfahren...
Beste Grüße
Susanne Drauz
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Drauz
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Geschäftsführer: Michael Drauz
On Wed, Oct 16, 2019 at 3:04 PM +0200, "Oliver Hinte via InetBib"
<inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Diskussion um den Datenschutz in Hochschulen und Bibliotheken fängt gerade
erst an. Mit Anwendbarkeit der DSGVO im Mai 2018 ist vielen erst einmal die
Bedeutung des Datenschutzes bewusst geworden. In einer Vielzahl von Betrieben,
Behörden, Hochschulen und Bibliotheken wurde die DSGVO zum Anlass genommen,
Verfahren und Prozesse neu zu strukturieren und den "Datenschutz" mit
einzubinden. In Bibliotheken und Hochschulen wurde dann häufig die Frage
gestellt:
Betrifft uns das überhaupt? Und wenn ja, wie gehen wir damit um? Ich würde die
Frage uneingeschränkt mit JA! beantworten. In Bibliotheken und Hochschulen wird
eine große Anzahl von personenbezogenen Daten verarbeitet. Und dass dies in
ordnungsgemäßer Weise erfolgt, ist eine der Zielrichtungen des
Datenschutzrechts. Was sind denn nun Beispiele für die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten in diesen Bereichen? Dazu muss ich erst einmal wissen,
was "personenbezogene Daten" sind. Die DSGVO definiert den Begriff in Art. 4
Nr. 1 wie folgt:
Bei "personenbezogene Daten“ handelt es sich um alle Informationen, die sich
auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden
„betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person
angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer
Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer
Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert
werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen,
psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser
natürlichen Person sind.
Als einfachstes Beispiel für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in
einer Bibliothek fällt mir da die Entleihe und Rückgabe von Medien ein. Die
Bibliothek erfasst, wie lange der Benutzer über das Medium verfügt hat und wie
sie/er damit umgegangen ist (in welchem Zustand ist es in Bibliothek zurück
gelangt). Die Erhebung dieser Daten ist datenschutzrechtlich zulässig.
Datenschutzrechtlich interessant wird es bei der Frage, wie lange ich diese
Daten aufbewahren darf. Mache ich mir keine Gedanken über mögliche
Löschfristen oder gehe ich davon aus, dass ich diese Daten unbeschränkt lange
speichern darf, habe ich ein zu wenig differenziertes Verständnis von
Datenschutz. Bei allen anderen Fristüberlegungen kann man heftig streiten.
Gehen Sie grob davon aus, dass 2-4 Wochen Speicherfrist zulässig sind. Als
Richtschnur gilt die Zeit, die eine Bibliothek benötigen sollte, um ein Medium
auf seinen Zustand zu kontrollieren und es an den Standort zurückzustellen.
Die nächsten Beispiele für Datenschutz in Bibliotheken erhalten Sie im nächsten
Blogeintrag auf https://oliverhinte.wordpress.com/ oder wenn gewünscht auch
wieder auf der inetbib.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.