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Re: [InetBib] Verfahren zur Archivierung von Unterlagen zu Gebühren



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

noch ein Nachtrag dazu: Uns ist bei den gesetzlichen Vorschriften unklar, ob es sich bei unseren Säumnis-, Bearbeitung-, Ausweis- und Fernleihgebühren im rechtlichen Sinn um Rechnungen handelt, die 10 Jahre aufzubewahren sind. Bei meinen Recherchen konnte ich sonst außerdem Aufbewahrungsfristen von 6 Jahren für sonstige Unterlagen und die diffuse Vorschrift bis zu 30 Jahre (sogar im Ausnahmefall länger) festzulegen durch die Behörde nach internen Kriterien. Kann uns da jemand weiterhelfen?

Vielen Dank

Herzliche Grüße

*Martina Rübesam*
Bibliotheksleiterin

*Duale Hochschule Baden-Württemberg*
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University
*Heidenheim*
Marienstraße 20
89518 Heidenheim

Tel.: +49 (0)7321 2722 - 151
Fax: +49 (0)7321 2722 - 159
E-Mail: ruebesam@xxxxxxxxxxxxxxxxxx <mailto:ruebesam@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
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Am 03.08.2019 um 10:50 schrieb Rübesam, Martina:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben kürzlich unsere Gebührenordnung erneuert und stellen derzeit alle Verfahren, die mit Gebühren zusammenhängen auf den Prüfstand. Natürlich sind wir betriebsblind. Daher würde uns interessieren wie andere Bibliotheken diese Dinge handhaben. Vor allem die Archivierung der Unterlagen zur Entstehung und Bezahlung von Gebühren interessiert uns. Noch legen wir alles in Papierform ab und archivieren es für 10 Jahre. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind für uns  trotz Recherche nicht transparent. Unsere Verwaltung konnte uns dazu keine näheren Informationen geben.

  * Mit welchen Fristen müssen in Bibliotheken welche Unterlagen zu
    Gebühren archiviert werden?
  * Wie archivieren Sie eMails, die Benutzer über Gebühren informieren?
  * Wie archivieren Sie Unterlagen zur Bezahlung von Gebühren?

Vielen Dank für alle Antworten dazu.

Herzliche Grüße

--
*Martina Rübesam*
Bibliotheksleiterin

*Duale Hochschule Baden-Württemberg*
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University
*Heidenheim*
Marienstraße 20
89518 Heidenheim

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Fax: +49 (0)7321 2722 - 159
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