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Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf = überfällige Entscheidung
- Date: Mon, 5 Nov 2018 16:04:04 +0000
- From: Erwin Habisch via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf = überfällige Entscheidung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das VG Düsseldorf hat klargestellt, dass die Freiheit von Forschung und Lehre
nicht das Recht beinhaltet, Regeln zu missachten.
Mir geht es um Gleichbehandlung – nicht um die sture Umsetzung von Regeln um
ihrer selbst willen, wie es mir unterstellt wird.
Sollen Bibliothekare wie auf einem Basar mit jedem säumigen Entleiher um die
Mahngebühren feilschen? Oder nur, wenn es sich um Professoren handelt?
Man kann die Höhe der Mahngebühren der Bibliothek der Hochschule Niederrhein
durchaus grundsätzlich in Frage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Habisch
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Von: Rainer Kuhlen [mailto:rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx]
Gesendet: Montag, 5. November 2018 09:51
An: Erwin Habisch <E.Habisch@xxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf =
überfällige Entscheidung
Klar, das hat Tradition, wo kommen wir denn hin, wenn nicht Recht Recht bleibt
und Regeln nicht als Regeln eingehalten werden müssen - auch wenn es mehr um
eine Verwaltungs-/Gebührenordnung geht. Und die Tradition steht auf der
sicheren Seite der Habischs und Paniers. Aber wäre es nicht auch Bibliothekaren
angemessen, z.B. auch im Urheberrecht, das Handeln nicht nur, und schon gar
nicht hoch empört, nach dem Recht bestimmen zu lassen (natürlich auch nicht
explizit dagegen), sondern sich von anderen Verständigungsformen wie Diskurs,
Kompromiss, Konsens, Angemessenheit, etc. etc.? Nur mal auspropieren –
manchmal auch bis an die Grenze des zivilen Ungehorsams. Wenn es dann immer
noch nicht geht, dann muss wohl das Recht entscheiden. Ob das mit dem
Verwaltungsgericht Düsseldorf so hätte sein müssen, sei dahingestellt. Wie Herr
Panier zu Recht hinwies, entscheiden die oberen Gerichte (hier
Bundesverwaltungsgericht) oft grundlegend anders als die unteren Instanzen.
RK
Am 05.11.18 um 08:58 schrieb Erwin Habisch via InetBib:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
jeder Bibliotheksnutzer verpflichtet sich, die Benutzungsordnung seiner
Bibliothek einzuhalten. Auch Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen. Der
Automatisierung sei Dank, dass das Ignorieren dieser Regeln jetzt nicht mehr
nach Stand behandelt wird.
Wer hat sich bisher über eine Gebühr von 45 Euro für ein durch einen Studenten
an dieser Hochschulbibliothek um Monate zu spät zurückgegebenes Buch aufgeregt?
Der leiht das Buch auch nicht zu seinem Privatvergnügen aus.
Wenn eine Professorin bei 50 Büchern monatelang die Leihfrist überzieht, ist
das eine Unverschämtheit. Dass man für ein Jahr entliehene Bücher zum
Semesterende zurückgibt wenn die Leihfrist abgelaufen ist und nicht erst nach
den Semesterferien ist doch wirklich nicht schwer zu begreifen.
Es gibt Studenten, die in den Semesterferien die Fachliteratur brauchen.
Regeln sind einzuhalten - auch von Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Habisch
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus Graf via InetBib [mailto:inetbib@xxxxxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 2. November 2018 12:07
An: Oliver Hinte <o_hinte@xxxxxxxx><mailto:o_hinte@xxxxxxxx>; Oliver Hinte via
InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx><mailto:inetbib@xxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf
Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung. Das Äquivalenzprinzip ist krass
verletzt, auch wenn man die Steuerungsfunktion der Gebühr in Rechnung stellt.
Man mag es für angemessen halten, bei einer Hochschullehrerin bei versäumter
Verlängerung einer größeren Büchermenge einen Betrag von sagen wir 100 Euro
abzukassieren, aber nicht diese Horrorsumme.
Klaus Graf
On Wed, 31 Oct 2018 15:35:32 +0000 (UTC) Oliver Hinte via InetBib
<inetbib@xxxxxxxxxx><mailto:inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute eine PM zu einer
interessanten Entscheidung bezüglich der zulässigen Höhe von Gebühren
bei Leihfristüberschreitung veröffentlicht.
Hier der Link zur PM Verwaltungsgericht Düsseldorf: Professorin muss
wegen Leihfristüberschreitung 2.250 Euro Gebühren an
Hochschulbibliothek zahlen
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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Professorin muss wegen
Leihfristüberschreitung 2.250 Euro Gebühren an Hochschulbibliot...
Behördeninternet: Verwaltungsgericht Düsseldorf | |
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sowie eine Kurzmeldung von
jurishttps://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JU
NA181003229&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte
--
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science University of Konstanz, Germany
Member of the German Commission for UNESCO
UNESCO-ORBICOM-Chair in Communications (1998-2010)
Speaker of the German Coalition for Action "Copyright for Education and Science"
Chair of ENCES (European Network for Copyright in Support of Education and
Science)
Website: www.kuhlen.name<http://www.kuhlen.name>
Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx<mailto:rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.