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[InetBib] Wie weit geht die Haftung eines Plattformbetreibers für urheberrechtsverletzende Inhalte?



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei dieser Frage geht es möglicher Weise auch um die Konstellation, dass in 
LernManagementSysteme einer Bildungseinrichtung nach § 60a UrhG illegale 
Inhalte gelangen. Haftet nur der Uploader oder auch die Bildungseinrichtung, 
oder wer sonst?
https://oliverhinte.wordpress.com/2018/09/23/wie-weit-geht-die-haftung-eines-plattformbetreibers-fuer-urheberrechtsverletzende-inhalte/

Mit freundlichen Grüßen 
Oliver Hinte

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.