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Re: [InetBib] Rechtsfrage Fernleihkopie aus Zeitungen
- Date: Tue, 03 Apr 2018 16:28:11 +0200
- From: Klaus Graf via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Rechtsfrage Fernleihkopie aus Zeitungen
On Tue, 3 Apr 2018 12:58:19 +0000
Weigel Harald via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:
Werte Rechtskundige,
auf eine Bestellung von Reproduktionen aus einer Zeitung von 1924
erhalten wir von einer deutschen Bibliothek die Antwort:
"Seit dem 1. März 2018 ist nach dem UrhWissG eine Artikellieferung aus
Zeitungen mit Erscheinungsjahr nach 1920 nicht erlaubt."
Ist das so? Verrückt. Muss man jetzt hoffen, dass viele Bibliotheken
im ferneren Ausland deutsche Zeitungen besitzen?
Muss man. Ich habe zum Sachverhalt unter
https://archivalia.hypotheses.org/70886
ausführlich Stellung genommen.
Hinte dazu:
"Hindern Sie NutzerInnen nicht daran, in Ihren Räumlichkeiten selbst
Vervielfältigungen von Tageszeitungen anzufertigen. Eine Zusendung an
den Endnutzer durch die Bibliothek ist nach § 60e Absatz 5 UrhG
allerdings nicht gestattet."
https://oliverhinte.wordpress.com/2018/03/23/keine-angst-vor-zeitungskopien/
Steinhauer hat auf Twitter die Ansicht vertreten, dass vergriffene
Zeitungen versandt werden dürfen, aber es sieht nicht danach aus, als
ob sich die urheberrechtliche Hasenfußmentalität der deutschen
wissenschaftlichen Bibliotheken davon inspirieren ließe.
Privatkopien darf man auch durch Dritte erledigen lassen. Die
Bibliotheken müssten also einen nichtkommerziellen, unabhängigen
Service organisieren, der insbesondere bei älteren Zeitungsausgaben die
Kopien fertigt. Aber auch danach sieht es nicht aus.
Man nimmt eine massive Verschlechterung des Service, die bei Zeitungen
zur persönlichen Benutzung zwingt, einfach hin und denkt nicht daran,
insbesondere politisch Alarm zu schlagen. Es geht ja auch nur um
wissenschaftliche Benutzer.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.