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Re: [InetBib] Projekt Gutenberg in Deutschland geblockt
- Date: Tue, 6 Mar 2018 12:11:09 +0100
- From: Thomas Hartmann via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Projekt Gutenberg in Deutschland geblockt
Solange wir in nationalstaatlich organisierten Demokratien leben, wird
es keine globalen Regeln ("Welturheberrecht") geben können! Achten Sie
bei Ihren Digitalisierungsprojekten in der Tat darauf, wie Rechteinhaber
in Verbund mit Erben/innen auf die Einhaltung von Schutzfristen achten.
Es lassen sich dafür ohne weiteres mehr Rechtsfälle als den aktuell von
Sebastian Stoppe angesprochenen Fall anführen.
Wäre es aber denkbar, dass Bibliotheken und Wissenschaftsautoren/innen
den Spieß bei einem anderen Rechtsthema umdrehen? Könnten
Zweitveröffentlichungen gemäß § 38 Abs. 4 deutsches UrhG auf Reposiorien
eingestellt und der Zugriff darauf ausschließlich von in Deutschland
stationierten Rechnern ermöglicht werden?
Viele Grüße, Thomas Hartmann
Am 06.03.2018 um 11:23 schrieb Sebastian Stoppe via InetBib:
Aufgrund eines Gerichtsurteils werden NutzerInnen mit einer IP-Adresse
aus Deutschland seit dem 1. März 2018 bei Aufruf von Projekt Gutenberg
unter www.gutenberg.org geblockt. Man gelangt nur noch auf die Seite
http://block.pglaf.org/germany.shtml
Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit dem S. Fischer Verlag bzw. der
Verlagsgruppe Georg Holtzbrinck GmbH. Das Projekt reagiert mit der
Sperre auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, nach dem es
Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin, die in den USA
bereits gemeinfrei sind, nach deutschem Recht jedoch noch
urheberrechtlichen Schutz genießen, in Deutschland nicht zugänglich
machen darf. Nachzulesen sind die Details inkl. des kompletten Urteils
hier: https://cand.pglaf.org/germany/index.html
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt macht deutlich, wie
schwierig der Umgang mit unterschiedlichen Urheberrechtsgesetzen,
Schutzfristen und digitalen Kopien ist.
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.