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Re: [InetBib] Projekt Gutenberg in Deutschland geblockt



Solange wir in nationalstaatlich organisierten Demokratien leben, wird es keine globalen Regeln ("Welturheberrecht") geben können! Achten Sie bei Ihren Digitalisierungsprojekten in der Tat darauf, wie Rechteinhaber in Verbund mit Erben/innen auf die Einhaltung von Schutzfristen achten. Es lassen sich dafür ohne weiteres mehr Rechtsfälle als den aktuell von Sebastian Stoppe angesprochenen Fall anführen.

Wäre es aber denkbar, dass Bibliotheken und Wissenschaftsautoren/innen den Spieß bei einem anderen Rechtsthema umdrehen? Könnten Zweitveröffentlichungen gemäß § 38 Abs. 4 deutsches UrhG auf Reposiorien eingestellt und der Zugriff darauf ausschließlich von in Deutschland stationierten Rechnern ermöglicht werden?

Viele Grüße, Thomas Hartmann


Am 06.03.2018 um 11:23 schrieb Sebastian Stoppe via InetBib:

Aufgrund eines Gerichtsurteils werden NutzerInnen mit einer IP-Adresse aus Deutschland seit dem 1. März 2018 bei Aufruf von Projekt Gutenberg unter www.gutenberg.org geblockt. Man gelangt nur noch auf die Seite http://block.pglaf.org/germany.shtml

Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit dem S. Fischer Verlag bzw. der Verlagsgruppe Georg Holtzbrinck GmbH. Das Projekt reagiert mit der Sperre auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, nach dem es Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin, die in den USA bereits gemeinfrei sind, nach deutschem Recht jedoch noch urheberrechtlichen Schutz genießen, in Deutschland nicht zugänglich machen darf. Nachzulesen sind die Details inkl. des kompletten Urteils hier: https://cand.pglaf.org/germany/index.html

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt macht deutlich, wie schwierig der Umgang mit unterschiedlichen Urheberrechtsgesetzen, Schutzfristen und digitalen Kopien ist.








Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.