Liebe Kolleginnen und Kollegen,
immer wieder sind erstaunliche Behauptungen im Kontext von DEAL zu
hören und zu lesen, zuletzt gestern in dieser Liste von Herrn Ulmer.
Ich wiederhole (in erweiterter Fassung) hier gerne, was ich vor einem
Monat schon einmal bei Password online geschrieben habe:
Wird der weiteren Monopolisierung des Zugang zu wissenschaftlichen
Information Vorschub geleistet?
Das Ziel ist Open Access, und das ist gerade der Gegensatz zur
Monopolisierung. Oder ist damit ein anbieterseitiges Monopol gemeint?
Das gibt es ja jetzt schon. Wer z.B. "The Lancet" lesen will, muss
Elsevier dafür Geld bezahlen.
Bleiben kleinere Verlage bei Lizenzverhandlungen unberücksichtigt und
sind daher zukünftig in Bibliotheken unterrepräsentiert?
Völlig falsch, seit 2004 wurden Dutzende National- und Allianzlizenzen
mit kleinen und mittleren Verlagen abgeschlossen, siehe
http://www.nationallizenzen.de/angebote
Erhalten internationale Großverlage jetzt noch mehr Geld und bleibt
für kleine und mittlere Verlage nichts mehr übrig?
Gegenfrage: Glaubt wirklich jemand, dass DEAL ins Leben gerufen
wurde, um zwar einerseits auf ca. 40% Umsatzrendite bei Elsevier zu
verweisen aber dann andererseits noch mehr Geld auszugeben? Und dass
Anfang des Jahres über 60 Einrichtungen in den Ausstand getreten sind
um *mehr* zu zahlen?
Müssen mittlere und kleinere Bibliotheken mit geringeren Budgets Titel
einstellen, die nicht ihrer Spezialisierung entsprechen und haben sie
deshalb keine Etatmittel für Spezialgebiete?
Es ist davon auszugehen, dass alle Bibliotheken im Wesentlichen auch
jetzt schon das lizenziert haben, was sie wirklich benötigen. Die
Nutzung der hinzukommenden Titel wird sich in engen Grenzen halten und
kann sich finanziell daher auch nicht substantiell bemerkbar machen.
Insgesamt ist dies im Kontext eines gerechten Kostenverteilungsmodells
zu sehen, das von DEAL auch schon ausgearbeitet wurde.
Fallen Aggregatoren und Agenturen aus der Wertschöpfungskette heraus?
2012 fand unter Moderation des Börsenvereins ein Gespräch zwischen
Bibliothekslieferanten und Bibliothekaren zu dieser Frage statt. Fazit
war: Art, Umfang und Preis der Dienstleistungen, die
Bibliothekslieferanten für Bibliotheken erbringen, sind Gegenstand von
Vereinbarungen zwischen Bibliotheken und Bibliothekslieferanten. Der
Rabatt, den Verlage den Bibliothekslieferanten gewähren, vergütet die
Arbeit, die Bibliothekslieferanten für Verlage erbringen.
Dies bedeutet, dass Dienstleistungen, die eine bestimmte Bibliothek
bei einer Agentur in Anspruch nehmen möchte, Gegenstand einer
Vereinbarung zwischen dieser Bibliothek und der Agentur sind, nicht
aber zwischen dem DEAL-Konsortium und der Agentur. Der Sache nach kann
es sich dabei vor allem um die Lieferung gedruckter Zeitschriftenhefte
zu Deep Discount Konditionen handeln. Bei den elektronischen
Zeitschriften besteht ein Markt für Agenturen dann, wenn sie einen
Beitrag zur Wertschöpfung leisten. Die DEAL-Lizenzen selbst werden
nicht über Agenturen und Buchhandlungen zu beziehen sein. Dies würde
für die beteiligten Bibliotheken und Verlage keinen Mehrwert schaffen,
sondern lediglich zusätzlichen Abstimmungsaufwand und zusätzliche
Kosten generieren.
Zerstört DEAL den "Library Choice"?
Gegenfrage: Gibt es den Library Choice eigentlich noch? Die im
Positionspapier des Sortimenterausschusses
http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/1117/Library_Choice_AWS_SoA_April_2014.pdf
verlinkte Seite http://www.subscription-agents.org/library-choice
führt zu einer 404-Meldung. Auf der neuen Webseite der Subscription
Agents gibt es keinen Treffer zu "Library Choice" und einen (!) zu
"library" (die Seite "How can fitness instructors and experts make
money online?")
Der letzte Snapshot der Liste im Internet Archive stammt vom
23.06.2014
http://web.archive.org/web/20140623044706/http://www.subscription-agents.org/node/68/
. Dort finde ich mit Springer und De Gruyter zwei (!) deutsche
Verlage; Elsevier und Wiley finde ich nicht.
Herzlichen Gruß
Bernhard Mittermaier
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Dr. Bernhard Mittermaier
Forschungszentrum Jülich
Leiter der Zentralbibliothek / Head of the Central Library
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Forschungszentrum Juelich GmbH
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Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dueren Nr. HR B 3498
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