Lieber Herr Umstätter, Sie schreiben:
Ich stimme Ihnen zu, dass der Entwurf durch eine Diskussion nicht in Teilen zerredet werden sollte.Es gibt aber im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf noch einen Aspekt, den ich hier noch erwähnen möchte. Man sollte ihn durch eine Diskussion nicht in Teilen zerreden. Wenn es also keine wesentlichen Einwände gibt, ist eine schweigende Zustimmung von Vorteil. Ob man dann die Petition durch eine Unterschrift unterstützt ist wieder eine andere Frage. MfG Walther Umstätter
Deshalb beschränken sich beispielsweise auch die Kanzlerinnen und Kanzler der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen auf eine kurze Stellungnahme.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2017/Downloads/02152017_Stellungnahme_KK_KAG_NRW_RefE_UrhWissG.pdf?__blob=publicationFile&v=2Allerdings verweisen sie am Ende der Stellungnahme auch auf folgenden Aspekt:
"Aus Sicht der Hochschulen wäre es wichtig, den vorliegenden Referentenentwurf nach seiner ungewöhnlich langen Vorbereitungszeit nun rasch umzusetzen."
Dies wird man aus meiner Sicht allerdings nicht durch "schweigende Zustimmung" erreichen.
Dafür halte ich aktives Tun für notwendig. Wie sich dies gestaltet, muss selbstverständlich jeder für sich selbst entscheiden.
Zum Beispiel durch Abgabe einer eigenen Stellungnahme oder aber auch durch Unterstützung einer Petition.
Mit freundlichen Grüßen Oliver Hinte