-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Rainer Kuhlen
via InetBib
Gesendet: Dienstag, 13. Dezember 2016 11:34
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Fwd: Link zur PM zum Rahmenvertrag zur 52a Hochschule
ausgesetzt
Was ist mit INETBIB los? Keine Reaktion auf diese ja sicher auch und gerade
für
Bibliotheken einschlägige Entwicklung um den Rahmenvertrag zur Nutzung
nach § 52a Hochschulen!!! Nur der Link in Archivalia.
Das sich anbahnende Desaster zum 1.1.2017 war/ist bestimmt in all Ihren
Universitäten und Bibliotheken zentrales Thema. Dass dieses Desaster jetzt
offenbar noch einmal vermieden werden konnte (ohne dass man bislang
Einzelheiten weiss, auf welcher Basis der Betrieb nun erst einmal weitergehen
soll), ist ja kein Grund, nun den Kopf in den Sand zu stecken.
Ich bitte alle, mir (direkt oder eben über Inetbib) Informationen zukommen zu
lassen, was bislang Ihre Hochschule (Hochschuleitung, Bibliothek etc.)
gegenüber ihren Mitgliedern/Kunden unternommen hat (Informationsblätter,
Veranstaltungen, rechtliche Anordnungen etc.), nachdem klar geworden ist,
dass sie dem Rahmenvertrag nicht beitreten wird, bzw. was sie angesichts der
Neuentwicklung (Neuverhandlungen zwischen KMK; VG-WOrt und HRK) zu tun
gedenkt.
RK
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Link zur PM zum Rahmenvertrag zur 52a Hochschule ausgesetzt
Datum: Mon, 12 Dec 2016 17:36:26 +0100
Von: Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Hier nachgereicht der Link zur vollständigen aktuellen Pressemitteilung des
Aktionsbündnisses:
http://urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0516.html
Bitte verbreiten Sie diesen Link möglichst breit. In den Hochschulen herrscht
ob
der Unsicherheit, wie es mit den elekronischen Semesterapparaten ab 1.1.2017
weitergehen soll, ein Klima zwischen Fatalismus und Panik. Niemand weiss bzw.
kann wirklich aufklären, was geschehen soll. Die Öffentlichkeitsarbeit von KMK
und VG-Wort ist eine einzige Katastrophe und kostet inzwischen die
Hochschulen fast schon mehr, als durch einen solchen Rahmenvertrag erzielt
werden kann.
RK
********
Hier die Hinweise auf die bisherigen drei PMen des AB zu dem Thema:
23. November 2016
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0416.html.de
*Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags
zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
<http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0416.html.de>*
Das Aktionsbündnis unterstützt den Protest aus so gut wie allen
Bundesländern und von vielen Hochschulen gegen den zwischen KMK und
VG-Wort ausgehandelten Rahmenvertrag zur Vergütung bei Nutzungen
entsprechend § 52a UrhG.
7. November 2016
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0316.html.de
*Keine Panik — der 52a-Rahmenvertrag muss nicht das letzte Wort für
Vergütung im Wissenschaftsurheberrecht sein
<http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0316.html.de>*
Die Politik ist gefragt, eine für Bildung und Wissenschaft
akzeptable Lösung für die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche
nach § 52a UrhG zu finden. Das Aktionsbündnis empfiehlt, Vergütung
in Bereichen öffentlich finanzierter Bildung und Wissenschaft
generell zu überdenken bzw. wenn als nötig erachtet, pauschale
Abrechnungsverfahren und keine Einzelerfassung vorzusehen.
11. Oktober 2016
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0216.html.de
*Der Bildung und Wissenschaft irritierende Unsinn geht einfach weiter
<http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0216.html.de>*
Zum Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen nach §
52a UrhG an öffentlichen Hochschulen: Das Aktionsbündnis kritisiert,
dass die Anwendung des derzeit geltenden Wissenschaftsurheberrechts
immer undurchschaubarer und immer unbrauchbarer — man ist versucht
zu sagen, auch immer grotesker und satireverdächtiger wird.
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Rahmenvertrag zur 52a Hochschule ausgesetzt
Datum: Mon, 12 Dec 2016 16:05:39 +0100
Von: Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Rahmenvertrag für Vergütung im Hochschulbereich nach § 52a UrhG erst
einmal ausgesetzt.
Ein Riesen(zwischen)erfolg und eine Belohnung für den Widerstand der
Hochschulen und der Hochschulpolitik gegen den hyperbürokratischen und
inakzeptablen Rahmenvertrag zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK)
und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). Das sollte Mut für den
Kampf um die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS)
machen, die derzeit im Clinch zwischen CDU und SPD ausgesetzt oder sogar
zerrieben zu werden droht. Ob KMK und VG-Wort, ergänzt jetzt um die
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die sich von Beginn an gegen diesen
Rahmenvertrag ausgesprochen hatte, sich bis zum Herbst 2017 wirklich von
dem Implementierungswahn einer Erfassung und Meldung und dann
Abrechnung
einer jeden einzelnen Nutzung nach § 52a UrhG werden lösen können?
Die entsprechende vollstänidge Pressemeldung des Aktionsbündnisses wird
derzeit verschickt. Ich reiche den Link darauf so schnell wie möglich nach
RK
--
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
Speaker of the Coalition for Action "Copyright for Education and Science"
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