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[InetBib] Link zur PM zum Rahmenvertrag zur 52a Hochschule ausgesetzt
- Date: Mon, 12 Dec 2016 17:36:26 +0100
- From: Rainer Kuhlen via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Link zur PM zum Rahmenvertrag zur 52a Hochschule ausgesetzt
Hier nachgereicht der Link zur vollständigen aktuellen Pressemitteilung
des Aktionsbündnisses:
http://urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0516.html
Bitte verbreiten Sie diesen Link möglichst breit. In den Hochschulen
herrscht ob der Unsicherheit, wie es mit den elekronischen
Semesterapparaten ab 1.1.2017 weitergehen soll, ein Klima zwischen
Fatalismus und Panik. Niemand weiss bzw. kann wirklich aufklären, was
geschehen soll. Die Öffentlichkeitsarbeit von KMK und VG-Wort ist eine
einzige Katastrophe und kostet inzwischen die Hochschulen fast schon
mehr, als durch einen solchen Rahmenvertrag erzielt werden kann.
RK
********
Hier die Hinweise auf die bisherigen drei PMen des AB zu dem Thema:
23. November 2016
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0416.html.de
*Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags
zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
<http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0416.html.de>*
Das Aktionsbündnis unterstützt den Protest aus so gut wie allen
Bundesländern und von vielen Hochschulen gegen den zwischen KMK und
VG-Wort ausgehandelten Rahmenvertrag zur Vergütung bei Nutzungen
entsprechend § 52a UrhG.
7. November 2016
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0316.html.de
*Keine Panik — der 52a-Rahmenvertrag muss nicht das letzte Wort für
Vergütung im Wissenschaftsurheberrecht sein
<http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0316.html.de>*
Die Politik ist gefragt, eine für Bildung und Wissenschaft
akzeptable Lösung für die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche
nach § 52a UrhG zu finden. Das Aktionsbündnis empfiehlt, Vergütung
in Bereichen öffentlich finanzierter Bildung und Wissenschaft
generell zu überdenken bzw. wenn als nötig erachtet, pauschale
Abrechnungsverfahren und keine Einzelerfassung vorzusehen.
11. Oktober 2016
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0216.html.de
*Der Bildung und Wissenschaft irritierende Unsinn geht einfach weiter
<http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0216.html.de>*
Zum Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen nach §
52a UrhG an öffentlichen Hochschulen: Das Aktionsbündnis kritisiert,
dass die Anwendung des derzeit geltenden Wissenschaftsurheberrechts
immer undurchschaubarer und immer unbrauchbarer — man ist versucht
zu sagen, auch immer grotesker und satireverdächtiger wird.
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Rahmenvertrag zur 52a Hochschule ausgesetzt
Datum: Mon, 12 Dec 2016 16:05:39 +0100
Von: Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Rahmenvertrag für Vergütung im Hochschulbereich nach § 52a UrhG erst
einmal ausgesetzt.
Ein Riesen(zwischen)erfolg und eine Belohnung für den Widerstand der
Hochschulen und der Hochschulpolitik gegen den hyperbürokratischen und
inakzeptablen Rahmenvertrag zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK)
und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). Das sollte Mut für den
Kampf um die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS)
machen, die derzeit im Clinch zwischen CDU und SPD ausgesetzt oder sogar
zerrieben zu werden droht. Ob KMK und VG-Wort, ergänzt jetzt um die
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die sich von Beginn an gegen diesen
Rahmenvertrag ausgesprochen hatte, sich bis zum Herbst 2017 wirklich von
dem Implementierungswahn einer Erfassung und Meldung und dann Abrechnung
einer jeden einzelnen Nutzung nach § 52a UrhG werden lösen können?
Die entsprechende vollstänidge Pressemeldung des Aktionsbündnisses wird
derzeit verschickt. Ich reiche den Link darauf so schnell wie möglich nach
RK
--
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
Speaker of the Coalition for Action "Copyright for Education and Science"
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