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[InetBib] 2. Pressemitteilung zum 52a RV
"Keine Panik – der 52a-Rahmenvertrag muss nicht das letzte Wort für
Vergütung im Wissenschaftsurheberrecht sein. Die Politik ist gefragt,
eine für Bildung und Wissenschaft akzeptable Lösung für die Abgeltung
urheberrechtlicher Ansprüche nach § 52a UrhG zu finden. Das
Aktionsbündnis empfiehlt, Vergütung in Bereichen öffentlich finanzierter
Bildung und Wissenschaft generell zu überdenken bzw. wenn als nötig
erachtet, pauschale Abrechnungsverfahren und keine Einzelerfassung
vorzusehen. ....." (vollständig unter:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0316.html.de)
Wer mehr dazu wissen will, kann noch kurzentschlossen noch zum Workshop
des Aktionsbündnisses am 10.11. 2016 nach Berlin kommen, auf dem unter
anderem die Vergütungsfrage, aber auch die aktuelle Entwicklungen in der
EU-Urheberrechtspolitik behandelt werden:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/workshop112016.html
--
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
Speaker of the Coalition for Action "Copyright for Education and Science"
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