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[InetBib] Ist der Kaufbutton in Bibliothekskatalogen bald illegal? War: Kommerzialisierung von Bibliothekskatalogen



Wenn das Gesetz zur Änderung des Buchpreispreisänderungsgesetzes 
voraussichtlich am 16.9.2016 in Kraft tritt, ist der Kaufbutton in Webkatalogen 
von Bibliotheken dann vielleicht illegal?
 
Denn dann sollen auch Ebooks der Buchpreisbindung unterliegen. Wird mit den 
Provisionen für Bibliotheken mit Kaufbutton im Katalog (sog. 
Affiliate-Programme) dann nicht die neue Buchpreisbindung für Ebooks 
unterlaufen? Vielleicht können die Experten dieses Problem aufklären.
 
Zitat aus dem gestrigen Überblick von Dieter Wallenfalls, 
Preisbindungstreuhänder des Börsenvereins, zu den geplanten Änderung im 
Preisbindungsgesetz:
" Es dürfe keinen Preiswettbewerb durch die Hintertür geben. Ganz eindeutig ist 
diese Rechtsprechung aber nicht. Einer der obergerichtlichen Entscheidungen 
könnte man z.B. entnehmen, dass solche Aktionen mit der Preisbindung nur dann 
nicht vereinbar sind, wenn sie den Eindruck erwecken, dass man bei der 
betreffenden Firma auf Dauer wirtschaftliche Vorteile erhalten, die 
Wettbewerber nicht bieten. Der Bundesgerichtshof wird sich nach gegensätzlichen 
Entscheidungen der Vorinstanzen im Juni mit der Frage beschäftigen, ob ein 
Affiliate-Programm eines großen Onlinehändlers preisbindungskonform ist. Dieser 
hatte Fördervereinen von Schulen Provisionen bis zu 9 % vom Kaufpreis gewährt, 
wenn Eltern Schulbücher, auch andere Bücher über einen Button auf der Website 
des Fördervereins bei diesem Händler bestellen. Deshalb schlägt der 
Börsenverein vor, in das Gesetz folgende Bestimmung aufzunehmen:

"... Unzulässig sind Absatzförderungsmaßnahmen beim Verkauf preisgebundener 
Bücher, sofern hierdurch ein Preiswettbewerb begründet oder dem Käufer oder 
einem Dritten [!] eine wirtschaftliche Vergünstigung gewährt wird."

Bemerkenswerterweise hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum 
Gesetzentwurf ebenfalls die Gefahr gesehen, dass kleinere Marktteilnehmer die 
solche Absatzforderungsmaßnahmen nicht so umfangreich wie große Händler 
anbieten können, vom Markt verdrängt werden. Deshalb sei es wünschenswert, 
Rechtssicherheit durch die Aufnahme konkreter Kriterien in das Gesetz zu 
schaffen. Es besteht somit Anlass zur Hoffnung, dass dies auch tatsächlich 
geschieht und die Buchpreisbindung dadurch vor Versuchen, sie zu unterlaufen, 
geschützt wird."
http://www.preisbindungsgesetz.de/content/aktuelles/1128-die-aenderungen-im-preisbindungsgesetz.htm
 
Der Button verlinkt ja nicht auf die gemeinsame Buchhandelsseite buchhandel.de, 
wie es die Sortimenter im Branchenparlament 2014 verlangt haben (Beschluss des 
Branchenparlaments zu Verkaufs-/ Provisionsambitionen der Bibliotheken 
http://www.boersenblatt.net/835306/ ), sondern auf die beiden Privatfirmen 
sofortwelten.de und geniallokal.de (u.a. Libri).
 
Mit besten Grüßen
Peter Delin
 
 
Peter Delin
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