Am 11.04.2016 um 15:15 schrieb Dietrich Pannier <dietrich.pannier@xxxxxx>:
Liebe Liste,
machen Sie doch einfach mal den Praxistest. Drucken Sie nur den von mir
beanstandeten Text aus und geben Sie ihn Personen zu lesen, die weder von
Bibliotheks- oder Informations-, noch Rechtswissenschaft eine Ahnung zu haben
scheinen. Fragen Sie dann nach der "Botschaft" des Textes.
Der Satz "der Empfänger bestimmt die Botschaft" ist dem Sender hier wohl
bekannt. Er betont bei jeder Gelegenheit, dass er wohl weiß, was er da sagt
und dass ihm das egal ist. Hier sich jetzt auf den Leihverkehr zurückziehen
zu wollen, bewirkt bei mir mehr als einen Lachanfall.
Die Angabe "kein Widerspruch bei Twitter" ist mindestens so unerheblich wie
die These "die Inetbib-Mehrheit stöhnt und schweigt".
Dass Herr Gutknecht auch nicht glaubt, dass ein geklautes Fahrrad durch die
Abnahme vom Dieb lauter erworben wird, hat er zumindest angedeutet. Art. 143
und 160 schweizer. StGB sind nicht schwer zu verstehen.
Wenn ein Bibliothekar ein gewünschtes Dokument legal nur gegen ein Entgelt
beschaffen kann, dann haben er und der Nachfrager das hinzunehmen.
Nötigungsversuchen des Nachfragers kann man locker widerstehen. Dass
Bequemlichkeit einen Diebstahl, eine Hehlerei rechtfertigen könnte, kann nur
jemand denken, der es z.B. völlig in Ordnung findet, dass ich ungefragt sein
Auto nehme, nur weil mir mein Fahrrad zu unbequem ist.
Sie sollten vom Staat keinen Schutz erwarten, wenn seine Mitarbeiter die als
Staatsbürger mit gewählten Regeln nicht einzuhalten bereit sind. Sich für
Regeländerungen einzusetzen ist legitim, die Regeln aus Genussgründen zu
brechen ist Willkür.
Herb fände ich es natürlich auch, wenn wir jetzt alle Plagiate für
wünschenswert erklären, weil vermutlich eine nicht unerhebliche Anzahl der
Plagiierten sich über diese zusätzliche Zitierung freuen könnte.
Dietrich Pannier
Am 11.04.2016 um 13:35 schrieb Ulrich Herb:
Liebe Liste, lieber Herr Böttcher,
Ob es einem nun gefällt oder nicht, Sci Hub basiert zum weit überwiegenden
Teil auf Material, das nicht legal für die Verbreitung erworben wurde.
korrekt, eine interessantere Frage könnte aber lauten: Wieviele der
Autorinnen und Autoren, deren Werke in sci-hub zu finden sind, hätten
Einwände gegen die illegale Zugänglichmachung ihrer Inhalte? Ich würde
vermuten: die wenigsten.
Viele Grüße
Ulrich Hebr
--
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