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Re: [InetBib] Sci Hub, Fernleihe und Open Access



Lieber Herr Pannier

Soweit ich es sehe, hat Herr Graf in seinem Post die Existenz von Sci Hub 
lediglich als Anlass genommen, einmal mehr aufzuzeigen wie unbequem und 
kostspielig die heutige Literaturbeschaffung für Forschende ist, und daher Sci 
Hub als Alternative verständlicher bei Forschenden grossen Anklang findet. Ich 
sehe in diesem Post nun wirklich keinen Aufruf zum Rechtsbruch, sondern der 
klar geäusserte Wunsch Sci Hub mittels mehr Open Access überflüssig zu machen. 
Ein Wunsch dem ich mich, selbst als Anteilseigner von Elsevier, klar 
anschliessen kann.

Ihren Beispielen mit Fahrrad und Auto kann ich mich übrigens auch anschliessen, 
doch Fahrräder und Autos als rein private und materielle Güter eignen sich 
nicht als Vergleich im Kontext von digitaler wissenschaftlicher Information. 
Wie es bei folgenden Blogpost herausgearbeitet wird, gibt es da doch schon ein 
paar Unterschiede und auch ethische Argumente warum man Sci Hub positiv 
gegenüber stehen kann: 
http://www.skeptiker.ch/ok-steal-scientific-literature-give-away-free/ 
<http://www.skeptiker.ch/ok-steal-scientific-literature-give-away-free/>


freundliche Grüsse

Christian Gutknecht


Am 11.04.2016 um 15:15 schrieb Dietrich Pannier <dietrich.pannier@xxxxxx>:


Liebe Liste,

machen Sie doch einfach mal den Praxistest. Drucken Sie nur den von mir 
beanstandeten Text aus und geben Sie ihn Personen zu lesen, die weder von 
Bibliotheks- oder Informations-, noch Rechtswissenschaft eine Ahnung zu haben 
scheinen. Fragen Sie dann nach der "Botschaft" des Textes.
Der Satz "der Empfänger bestimmt die Botschaft" ist dem Sender hier wohl 
bekannt. Er betont bei jeder Gelegenheit, dass er wohl weiß, was er da sagt 
und dass ihm das egal ist. Hier sich jetzt auf den Leihverkehr zurückziehen 
zu wollen, bewirkt bei mir mehr als einen Lachanfall.

Die Angabe "kein Widerspruch bei Twitter" ist mindestens so unerheblich wie 
die These "die Inetbib-Mehrheit stöhnt und schweigt".

Dass Herr Gutknecht auch nicht glaubt, dass ein geklautes Fahrrad durch die 
Abnahme vom Dieb lauter erworben wird, hat er zumindest angedeutet. Art. 143 
und 160 schweizer. StGB sind nicht schwer zu verstehen.

Wenn ein Bibliothekar ein gewünschtes Dokument legal nur gegen ein Entgelt 
beschaffen kann, dann haben er und der Nachfrager das hinzunehmen. 
Nötigungsversuchen des Nachfragers kann man locker widerstehen. Dass 
Bequemlichkeit einen Diebstahl, eine Hehlerei rechtfertigen könnte, kann nur 
jemand denken, der es z.B. völlig in Ordnung findet, dass ich ungefragt sein 
Auto nehme, nur weil mir mein Fahrrad zu unbequem ist.

Sie sollten vom Staat keinen Schutz erwarten, wenn seine Mitarbeiter die als 
Staatsbürger mit gewählten Regeln nicht einzuhalten bereit sind. Sich für 
Regeländerungen einzusetzen ist legitim, die Regeln aus Genussgründen zu 
brechen ist Willkür.

Herb fände ich es natürlich auch, wenn wir jetzt alle Plagiate für 
wünschenswert erklären, weil vermutlich eine nicht unerhebliche Anzahl der 
Plagiierten sich über diese zusätzliche Zitierung freuen könnte.


Dietrich Pannier


Am 11.04.2016 um 13:35 schrieb Ulrich Herb:
Liebe Liste, lieber Herr Böttcher,



Ob es einem nun gefällt oder nicht, Sci Hub basiert zum weit überwiegenden 
Teil auf Material, das nicht legal für die Verbreitung erworben wurde.

korrekt, eine interessantere Frage könnte aber lauten: Wieviele der 
Autorinnen und Autoren, deren Werke in sci-hub zu finden sind, hätten 
Einwände gegen die illegale Zugänglichmachung ihrer Inhalte? Ich würde 
vermuten: die wenigsten.


Viele Grüße


Ulrich Hebr









-- 
Dietrich Pannier
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Mail dietrich.pannier@xxxxxx



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