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[InetBib] Re : Re: Sci Hub, Fernleihe und Open Access
- Date: Mon, 11 Apr 2016 22:15:58 +0200 (CEST)
- From: Joachim SCHOPFEL <joachim.schopfel@xxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Re : Re: Sci Hub, Fernleihe und Open Access
Liebe Kollegen,
zu hohe Schranken und Preise machen Piraterie und Plagiate nicht legal, aber
dieses "Brechen von Regeln aus Genussgründen" kann sich dann doch als nützlich
erweisen. Diese historische Erfahrung hat die Familie Elzevier bereits vor 350
Jahren gemacht, zu ihrem und letztendlich auch unserem Gunsten...
http://hal.univ-lille3.fr/sic_01088896
Mit freundlichen Grüssen,
J. Schöpfel.
----- Mail d'origine -----
De: Dietrich Pannier <dietrich.pannier@xxxxxx>
À: inetbib@xxxxxxxxxx
Cc: Dietrich Pannier <Dietrich.Pannier@xxxxxxxxxxxxxx>
Envoyé: Mon, 11 Apr 2016 15:15:52 +0200 (CEST)
Objet: Re: [InetBib] Sci Hub, Fernleihe und Open Access
Liebe Liste,
machen Sie doch einfach mal den Praxistest. Drucken Sie nur den von mir
beanstandeten Text aus und geben Sie ihn Personen zu lesen, die weder
von Bibliotheks- oder Informations-, noch Rechtswissenschaft eine Ahnung
zu haben scheinen. Fragen Sie dann nach der "Botschaft" des Textes.
Der Satz "der Empfänger bestimmt die Botschaft" ist dem Sender hier wohl
bekannt. Er betont bei jeder Gelegenheit, dass er wohl weiß, was er da
sagt und dass ihm das egal ist. Hier sich jetzt auf den Leihverkehr
zurückziehen zu wollen, bewirkt bei mir mehr als einen Lachanfall.
Die Angabe "kein Widerspruch bei Twitter" ist mindestens so unerheblich
wie die These "die Inetbib-Mehrheit stöhnt und schweigt".
Dass Herr Gutknecht auch nicht glaubt, dass ein geklautes Fahrrad durch
die Abnahme vom Dieb lauter erworben wird, hat er zumindest angedeutet.
Art. 143 und 160 schweizer. StGB sind nicht schwer zu verstehen.
Wenn ein Bibliothekar ein gewünschtes Dokument legal nur gegen ein
Entgelt beschaffen kann, dann haben er und der Nachfrager das
hinzunehmen. Nötigungsversuchen des Nachfragers kann man locker
widerstehen. Dass Bequemlichkeit einen Diebstahl, eine Hehlerei
rechtfertigen könnte, kann nur jemand denken, der es z.B. völlig in
Ordnung findet, dass ich ungefragt sein Auto nehme, nur weil mir mein
Fahrrad zu unbequem ist.
Sie sollten vom Staat keinen Schutz erwarten, wenn seine Mitarbeiter die
als Staatsbürger mit gewählten Regeln nicht einzuhalten bereit sind.
Sich für Regeländerungen einzusetzen ist legitim, die Regeln aus
Genussgründen zu brechen ist Willkür.
Herb fände ich es natürlich auch, wenn wir jetzt alle Plagiate für
wünschenswert erklären, weil vermutlich eine nicht unerhebliche Anzahl
der Plagiierten sich über diese zusätzliche Zitierung freuen könnte.
Dietrich Pannier
Am 11.04.2016 um 13:35 schrieb Ulrich Herb:
Liebe Liste, lieber Herr Böttcher,
Ob es einem nun gefällt oder nicht, Sci Hub basiert zum weit überwiegenden
Teil auf Material, das nicht legal für die Verbreitung erworben wurde.
korrekt, eine interessantere Frage könnte aber lauten: Wieviele der
Autorinnen und Autoren, deren Werke in sci-hub zu finden sind, hätten
Einwände gegen die illegale Zugänglichmachung ihrer Inhalte? Ich würde
vermuten: die wenigsten.
Viele Grüße
Ulrich Hebr
--
Dietrich Pannier
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