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[InetBib] Über die Schutzfristen für verwaiste Werke
Hallo an die inetbib-Nutzenden,
gehe ich fehl in der Annahme,
dass weder im Urheberrechtsgesetz noch in der EU-Richtlinie 2012/28/EU
vom 25.10.2012 Regelungen oder Vorschläge über spezielle Schutzfristen
für die Sonderregelungen für verwaiste Werke vorhanden sind,
mit der Folge,
dass man eigentlich nicht immer wissen kann, wann nach §§ 64, 69 UrhG
die 70 jährige Schutzfrist, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres des
Todes des Urhebers oder des längstlebenden Mit-Urhebers, abgelaufen ist?
Wie kann man denn dann wissen, wann ein verwaistes Werk gemeinfrei
geworden ist, man es also ohne diese einschränkenden Verwertungsregeln
die für verwaiste Werke gelten, verwerten kann? Klar, dass man dann die
Orphan-Works-Novelle benötigt, aber sie benötigt man ja nur, solange der
Ablauf der Schutzdauer eines Urheberrechtsschutzes nicht offensichtlich ist.
Die Folge dürfte sein:
Wenn es keine Sonderregelung zur Schutzdauer gibt, dann muss man als
betroffener Verwerter einfach das Risiko des eventuellen Eintritts der
Gemeinfreiheit selber tragen, wenn man mehr machen möchte als was in den
§§ 61 ff UrhG für zulässig erklärt wird.
Sind Sie auch dieser Ansicht? (Versuch einer Crowd-Sourcing-Anfrage).
Viele Grüsse
Klaus Zehnder
--
Klaus Zehnder
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Bei Weitergabe dieser Mail bitte
ich um eine entsprechende Mitteilung.
Vielen Dank.
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