Niemand muss meinen Antworten http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53908.html zustimmen, aber es wäre schön, wenn Handreichungen alle meine Fragen thematisieren würden. Klaus Graf On Thu, 24 Sep 2015 21:00:56 +0200 Oliver Hinte <ohinte@xxxxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Begründung zu o. g. Entscheidung liegt seit heute vor. Bitte achten Sie auf die daraus resultierenden Konsequenzen und Empfehlungen der bibliothekarischen Verbände und anderer Entscheidungsträger. Letztendlich ist Ihre Institution für die rechtmäßige Einrichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb des elektronischen Leseplatzes verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen Oliver Hinte Anfang der weitergeleiteten E‑Mail:Von: Veroeffentlichungsstatus von BGH-Entscheidungen<bghpush@xxxxxxx>Datum: 24. September 2015 um 15:34:03 Betreff: Die Entscheidung BGH "I ZR 69/11" vom"16.04.2015" liegt jetzt im Volltext vorDer Volltext der Entscheidung ist seit heute auf derWebsite des Bundesgerichtshofes unter folgendem Link abrufbar:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=72304&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf.
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