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Re: [InetBib] Zisterzienserabtei Himmerod verscherbelt Altbestand bei Venator & Hanstein



Ja, 

in Zukunft sollten marode Kirchenbibliotheken BEIDER Konfessionen rechtzeitig 
an die öffentliche Hand überführt werden. Bei solcher Misswirtschaft der 
Zisterzienser sollte sich der Heilige Stuhl fragen, ob er den maroden Orden, 
der seine Blütezeit seit 700 Jahren hinter sich hinter hat, nicht besser 
auflöse.
Bis bald!             H.D.
 


     Klaus Graf <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> schrieb am 20:12 
Dienstag, 15.September 2015:
   

 Ein vorläufiger Bericht zu einem neuen Kulturgut-Skandal
aus dem Nereich katholisch-kirchlicher
Altbestandsbibliotheken:

http://archiv.twoday.net/stories/1022473672/

Auszug:

Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass die Abtei sich von
höchst schützenswertem Kulturgut trennt, nämlich von Resten
der HISTORISCHEN Klosterbibliothek, die offenbar Eingang in
die kaum bekannte Büchersammlung des heutigen Konvents
gefunden haben. Die einzige mittelalterliche Handschrift
des Klosters, die jetzt als Nr. 708 zum Verkauf steht,
wurde 1952 für die Abtei erworben.

Weitere Stellungnahmen würden nichts an meiner Bewertung
ändern, dass es sich um einen dicken fetten Skandal im
Bereich der katholischen Altbestandsbibliotheken handelt
und um einen klaren Verstoß gegen die "Regeln" zum Umgang
mit Altbeständen, die für alle Mitgliedsinstitutionen der
AKthB unbedingt verbindlich sein sollte - Publikation im
Amtsblatt oder durch die Ordensoberen (die Zisterzienser
sind ja ein exemter Orden) hin oder her.

Unabhängig davon, wie die Stücke aus der historischen
Klosterbibliothek in das Eigentum der heutigen
Zisterzienserabtei gelangt sind, handelt es sich um einen
als GESCHICHTSQUELLE schützenswerten Ensemble-Rest, den ich
als Kulturdenkmal bezeichnen möchte, nämlich als
Sachgesamtheit, "an deren Erhaltung und Pflege oder
wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus
geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder
städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht"
(§ 3 Denkmalschutzgesetz RLP). Es geht also nicht nur um
die eine mittelalterliche Handschrift, sondern um die Reste
der frühneuzeitlichen Klosterbibliothek.

Wahrscheinlich hätte man ohne größere finanziellen Einbußen
- die hochinteressante Dissertationensammlung Nr. 193 ist
gerade einmal mit 300 Euro angesetzt! - für das marode
Kloster in Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz oder
anderen Geldgebern (Stiftungen) eine gute Lösung erzielen
können, die den schützenswerten Altbestand der
Klosterbibliothek als Gesamtheit in eine öffentlich
zugängliche Bibliothek überführt. Wenn man denn in Ruhe und
ohne Zeitdruck schutzorientiert verhandelt hätte! Es hätte
mit Sicherheit andere, sozialverträgliche Wege gegeben,
Geld aus der Klosterbibliothek zu erwirtschaften. Eigentum
verpflichtet - aber offenbar nicht die Himmeroder
Zisterzienser!

Es ist eine Ungeheuerlichkeit, wie die Eifel-Abtei sich so
von ihrer Tradition verabschiedet und kaltschnäuzig die
Zerstreuung der in ihrer Bibliothek bisher sorgsam
bewahrten Bände aus der historischen Klosterbibliothek
durch das Auktionshaus Venator & Hanstein (das natürlich
keine Skrupel kennt) veranlasst. War es nicht schlimm
genug, dass die kostbaren mittelalterlichen Handschriften
in alle Welt versprengt wurden? Wer so mit Kulturgut
umgeht, verdient keinen Cent öffentlichen Zuschuss etwa bei
Baumaßnahmen oder in anderen Kontexten! Alle Freunde
zisterzensischer Kultur (zu denen ich mich zähle) können
nur den Kopf schütteln, mit welcher Dreistigkeit man sich
in Himmerod über die kircheninternen Bemühungen um einen
Kulturgutschutz hinwegsetzt. Pfui Teufel!

Klaus Graf

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