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[InetBib] Aktuelle Info: Höhergruppierungsanträge EntgO Bund/Hessen



*Aktuelle Info: Höhergruppierungsanträge EntgO Bund/Hessen*

/Ich möchte mir erlauben, diese Info an InetBib und die ASpB-Liste zu senden, da hier die meisten Betroffenen zu erwarten sind. Da diese Info schnell „unter die Leute“ soll, die Listen aber ja keine Anhänge erlauben, ist die Mail sehr lang geworden – bitte entschuldigen Sie dies. Der Text kann auch nachgelesen werden unter/

http://www.bib-info.de/kommissionen/keb/tarifvertraege-archiv/bund.html

/(Kapitel „Neue Entgeltordnung Bund“, wird dort schnellstmöglich eingestellt)./

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

bekanntlich ergeben sich durch die neuen Entgeltordnungen zum TVöD-Bund und zum TV-H (Land Hessen sowie auch dessen universitäre Ableger in Frankfurt und Darmstadt) neue Eingruppierungsmöglichkeiten für Bibliotheksbeschäftigte – und bekanntlich können Höhergruppierungsanträge „aufgrund“ dieser Entgeltordnungen beim TVöD-Bund nur bis zum 30.6.2015, in Hessen noch bis zum 31.12.2015 gestellt werden, wenn sie eine Rückwirkung zum 1.1. bzw. 1.7.2014 haben sollen. Ich möchte Ihnen im Folgenden Informationen zu diesem Thema geben, die beim Bibliothekartag in Nürnberg bekannt wurden.

*1. BKM-Papier: Bewertungskriterien für Bibliothekstätigkeiten*

Seit Sommer 2014 hatte eine Arbeitsgruppe von Tarifexperten der drei Institutionen „Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)“, „Deutsche Nationalbibliothek“ und „Staatsbibliothek zu Berlin“ (bzw. Stiftung Preußischer Kulturbesitz) einen Katalog mit dem etwas sperrigen Titel „Bewertungskriterien für die Tätigkeitsmerkmale des vergleichbaren gehobenen Dienstes in Bibliotheken des Bundes (Stand: 16. Oktober 2014)“ erarbeitet. In diesem35-seitigen Papier wurden (ähnlich der Intention der Bücher AVWB und AVÖB) die Bibliothekstätigkeiten von Entgeltgruppe 9 bis 12 weitgehend aufgelistet und durch die Zuordnung zu den für uns neuen Tätigkeitsmerkmalen „Hochschulbildung“, „besonders verantwortungsvoll“, „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ und „Maß der damit verbundenen Verantwortung“ einer Bewertung in EG 9-12 zugeführt.

Das Papier wurde beim Bibliothekartag von Wolfgang Wölk (BKM) und Jürgen Bley (DNB) vorgestellt. Auch wenn es m. E. vielleicht ein bisschen stark an „Bibliotheken mit nationaler Bedeutung und/oder Verbundverantwortung“ ausgerichtet ist (und ganz egal, ob wir die dort vorgenommenen Stellenbewertungen gut finden oder nicht): dieser Katalog wird sicherlich Maßstäbe setzen, auch bei anderen Arbeitgebern in den Bereichen TVöD-Bund und TV-H.

*2. Derzeitiges Vorgehen*

In den zum Geschäftsbereich der BKM gehörenden großen Bibliotheken DNB und SBB-SPK wurden seit Oktober 2014 die Stellen (zumindest) des „gehobenen Dienstes“ (= EG 9-12) nach diesem Katalog bereits neu bewertet – und für alle Bibliotheken im Zuständigkeitsbereich der BKM (wer neben den beiden genannten dazu gehört, wird’s wohl wissen …) wurde das Papier per Rundschreiben für verbindlich erklärt!

Unabhängig von persönlichen Höhergruppierungsanträgen (mit Rückwirkung) sind allerdings sämtliche Einrichtungen des Bundes gehalten, für die (im Herbst 2015 beginnenden) Anmeldungen für den Haushalt 2017 alle Stellen im Bibliotheks- und Archivbereich im Lichte der Entgeltordnung zum TVöD-Bund neu zu bewerten und eventuell bedingte höherwertige Stellen für 2017 anzumelden. Es wird danach schwer sein, zu einem späteren Zeitpunkt vom Finanzministerium die benötigten höherwertigen Stellen zu erhalten …

*3. Höhergruppierungsanträge*

Da Höhergruppierungen durchaus auch Nachteile mit sich bringen können und Beschäftigte daher zunehmend nachfragen, ob sie einen Antrag stellen sollten und ob sie ihn ggf. auch zurückziehen können, wurde für einige Bereiche eine pragmatische Regelung überlegt:

*a) BKM-Bereich: *Soweit sich in DNB und SBB-SPK die Fälle noch nicht erledigt haben sowie für alle anderen zur BKM gehörigen Bibliotheken gilt: sicherheitshalber einen Antrag stellen! Dieser wird derzeit „zur Seite gelegt“ (kommt noch nicht in die Personalakte). Nachdem die Stellenwertigkeit endgültig geklärt ist, erhält die/der Beschäftigte Auskunft und noch eine „Bedenkzeit“ – und erst danach wird von der/dem Beschäftigten entschieden, ob der Antrag offiziell als gestellt gilt. Dies ist für den BKM-Bereich so abgesprochen!

*b) „Übriger Bund“: *In anderen Ressorts des Bundes gibt es ja zahlreiche weitere Bibliotheken (Bundestag/-rat, Ministerien, Gerichte, Bundeswehr, Ressortforschung / Bundesämter und -anstalten etc.). Auch hier sollte die oben aufgeführte pragmatische Lösung Anwendung finden. Aus der Sicht des für das Tarifrecht des Bundes zuständigen Bundesministerium des Innern bestehen hiergegen keine Bedenken. Also nachfragen!

*c) Weitere TVöD-Bund-Anwender: *Neben den Behörden wenden viele weitere Institutionen den TVöD-Bund an, z. B. die großen Wissenschaftsorganisationen (MPG und FhG: komplett, Helmholtz: in der Regel, WGL: in Einzelfällen) oder Zuwendungsempfänger. Hier muss in den einzelnen Einrichtungen oder Organisationen durch die Beschäftigten oder ihre Personal-/Betriebsräte geklärt werden, ob das oben beschriebene Verfahren zur Anwendung kommen kann.

*4. Weitere Hinweise*

*1, *Gerade für die unter 3b und 3c genannten sowie für die hessischen Bibliotheken werden die BKM-Bewertungskriterien nicht so ohne weiteres infrage kommen, hier müssen wohl noch andere mögliche Heraushebungsmerkmale (bis hin zu „OPL“) überlegt werden.

*2. *Zur Abwägung der persönlichen Entscheidung, ob sich ein Höhergruppierungsantrag (materiell) lohnt, werden im Lauf dieser Woche noch Hilfestellungen unter der im Vorspann genannten Adresse eingestellt.

*3. *Das BKM-Papier „Bewertungskriterien …“ wird im Juli im Rahmen der Evaluierung überarbeitet und steht ab Ende Juli zur Verfügung. Es kann angefordert werden bei

Wolfgang.Woelk@xxxxxxxxxxx <mailto:Wolfgang.Woelk@xxxxxxxxxxx>

(Wer unbedingt vorher bereits die derzeitige Fassung benötigt, sollte dies bei einer Anforderung vermerken.) – Es gibt übrigens auch ein ähnliches Papier für Archivtätigkeiten.

Herzliche Grüße und viel Erfolg!

Wolfgang Folter

(BIB-Kommission für Eingruppierungsberatung / ver.di-Bundes-AG Archive, Bibliotheken …)

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Wolfgang Folter
Personalrat Goethe-Universität (Stellv. Vors.)
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