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[InetBib] Aktuelle Info: Höhergruppierungsanträge EntgO Bund/Hessen
- Date: Sun, 07 Jun 2015 17:28:00 +0200
- From: Wolfgang Folter <w.folter@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Aktuelle Info: Höhergruppierungsanträge EntgO Bund/Hessen
*Aktuelle Info: Höhergruppierungsanträge EntgO Bund/Hessen*
/Ich möchte mir erlauben, diese Info an InetBib und die ASpB-Liste zu
senden, da hier die meisten Betroffenen zu erwarten sind. Da diese Info
schnell „unter die Leute“ soll, die Listen aber ja keine Anhänge
erlauben, ist die Mail sehr lang geworden – bitte entschuldigen Sie
dies. Der Text kann auch nachgelesen werden unter/
http://www.bib-info.de/kommissionen/keb/tarifvertraege-archiv/bund.html
/(Kapitel „Neue Entgeltordnung Bund“, wird dort schnellstmöglich
eingestellt)./
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
bekanntlich ergeben sich durch die neuen Entgeltordnungen zum TVöD-Bund
und zum TV-H (Land Hessen sowie auch dessen universitäre Ableger in
Frankfurt und Darmstadt) neue Eingruppierungsmöglichkeiten für
Bibliotheksbeschäftigte – und bekanntlich können
Höhergruppierungsanträge „aufgrund“ dieser Entgeltordnungen beim
TVöD-Bund nur bis zum 30.6.2015, in Hessen noch bis zum 31.12.2015
gestellt werden, wenn sie eine Rückwirkung zum 1.1. bzw. 1.7.2014 haben
sollen. Ich möchte Ihnen im Folgenden Informationen zu diesem Thema
geben, die beim Bibliothekartag in Nürnberg bekannt wurden.
*1. BKM-Papier: Bewertungskriterien für Bibliothekstätigkeiten*
Seit Sommer 2014 hatte eine Arbeitsgruppe von Tarifexperten der drei
Institutionen „Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM)“, „Deutsche Nationalbibliothek“ und „Staatsbibliothek zu Berlin“
(bzw. Stiftung Preußischer Kulturbesitz) einen Katalog mit dem etwas
sperrigen Titel „Bewertungskriterien für die Tätigkeitsmerkmale des
vergleichbaren gehobenen Dienstes in Bibliotheken des Bundes (Stand: 16.
Oktober 2014)“ erarbeitet. In diesem35-seitigen Papier wurden (ähnlich
der Intention der Bücher AVWB und AVÖB) die Bibliothekstätigkeiten von
Entgeltgruppe 9 bis 12 weitgehend aufgelistet und durch die Zuordnung zu
den für uns neuen Tätigkeitsmerkmalen „Hochschulbildung“, „besonders
verantwortungsvoll“, „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ und „Maß
der damit verbundenen Verantwortung“ einer Bewertung in EG 9-12 zugeführt.
Das Papier wurde beim Bibliothekartag von Wolfgang Wölk (BKM) und Jürgen
Bley (DNB) vorgestellt. Auch wenn es m. E. vielleicht ein bisschen stark
an „Bibliotheken mit nationaler Bedeutung und/oder Verbundverantwortung“
ausgerichtet ist (und ganz egal, ob wir die dort vorgenommenen
Stellenbewertungen gut finden oder nicht): dieser Katalog wird
sicherlich Maßstäbe setzen, auch bei anderen Arbeitgebern in den
Bereichen TVöD-Bund und TV-H.
*2. Derzeitiges Vorgehen*
In den zum Geschäftsbereich der BKM gehörenden großen Bibliotheken DNB
und SBB-SPK wurden seit Oktober 2014 die Stellen (zumindest) des
„gehobenen Dienstes“ (= EG 9-12) nach diesem Katalog bereits neu
bewertet – und für alle Bibliotheken im Zuständigkeitsbereich der BKM
(wer neben den beiden genannten dazu gehört, wird’s wohl wissen …) wurde
das Papier per Rundschreiben für verbindlich erklärt!
Unabhängig von persönlichen Höhergruppierungsanträgen (mit Rückwirkung)
sind allerdings sämtliche Einrichtungen des Bundes gehalten, für die (im
Herbst 2015 beginnenden) Anmeldungen für den Haushalt 2017 alle Stellen
im Bibliotheks- und Archivbereich im Lichte der Entgeltordnung zum
TVöD-Bund neu zu bewerten und eventuell bedingte höherwertige Stellen
für 2017 anzumelden. Es wird danach schwer sein, zu einem späteren
Zeitpunkt vom Finanzministerium die benötigten höherwertigen Stellen zu
erhalten …
*3. Höhergruppierungsanträge*
Da Höhergruppierungen durchaus auch Nachteile mit sich bringen können
und Beschäftigte daher zunehmend nachfragen, ob sie einen Antrag stellen
sollten und ob sie ihn ggf. auch zurückziehen können, wurde für einige
Bereiche eine pragmatische Regelung überlegt:
*a) BKM-Bereich: *Soweit sich in DNB und SBB-SPK die Fälle noch nicht
erledigt haben sowie für alle anderen zur BKM gehörigen Bibliotheken
gilt: sicherheitshalber einen Antrag stellen! Dieser wird derzeit „zur
Seite gelegt“ (kommt noch nicht in die Personalakte). Nachdem die
Stellenwertigkeit endgültig geklärt ist, erhält die/der Beschäftigte
Auskunft und noch eine „Bedenkzeit“ – und erst danach wird von der/dem
Beschäftigten entschieden, ob der Antrag offiziell als gestellt gilt.
Dies ist für den BKM-Bereich so abgesprochen!
*b) „Übriger Bund“: *In anderen Ressorts des Bundes gibt es ja
zahlreiche weitere Bibliotheken (Bundestag/-rat, Ministerien, Gerichte,
Bundeswehr, Ressortforschung / Bundesämter und -anstalten etc.). Auch
hier sollte die oben aufgeführte pragmatische Lösung Anwendung finden.
Aus der Sicht des für das Tarifrecht des Bundes zuständigen
Bundesministerium des Innern bestehen hiergegen keine Bedenken. Also
nachfragen!
*c) Weitere TVöD-Bund-Anwender: *Neben den Behörden wenden viele weitere
Institutionen den TVöD-Bund an, z. B. die großen
Wissenschaftsorganisationen (MPG und FhG: komplett, Helmholtz: in der
Regel, WGL: in Einzelfällen) oder Zuwendungsempfänger. Hier muss in den
einzelnen Einrichtungen oder Organisationen durch die Beschäftigten oder
ihre Personal-/Betriebsräte geklärt werden, ob das oben beschriebene
Verfahren zur Anwendung kommen kann.
*4. Weitere Hinweise*
*1, *Gerade für die unter 3b und 3c genannten sowie für die hessischen
Bibliotheken werden die BKM-Bewertungskriterien nicht so ohne weiteres
infrage kommen, hier müssen wohl noch andere mögliche
Heraushebungsmerkmale (bis hin zu „OPL“) überlegt werden.
*2. *Zur Abwägung der persönlichen Entscheidung, ob sich ein
Höhergruppierungsantrag (materiell) lohnt, werden im Lauf dieser Woche
noch Hilfestellungen unter der im Vorspann genannten Adresse eingestellt.
*3. *Das BKM-Papier „Bewertungskriterien …“ wird im Juli im Rahmen der
Evaluierung überarbeitet und steht ab Ende Juli zur Verfügung. Es kann
angefordert werden bei
Wolfgang.Woelk@xxxxxxxxxxx <mailto:Wolfgang.Woelk@xxxxxxxxxxx>
(Wer unbedingt vorher bereits die derzeitige Fassung benötigt, sollte
dies bei einer Anforderung vermerken.) – Es gibt übrigens auch ein
ähnliches Papier für Archivtätigkeiten.
Herzliche Grüße und viel Erfolg!
Wolfgang Folter
(BIB-Kommission für Eingruppierungsberatung / ver.di-Bundes-AG Archive,
Bibliotheken …)
--
Wolfgang Folter
Personalrat Goethe-Universität (Stellv. Vors.)
Bockenheimer Landstr. 133, 60325 Frankfurt
(= Sozialzentrum), Zi. 601 - Tel.: 069 / 798-39376
Priv. (-24:00): 069/723372; PR-Sekretariat: 798-17241
--
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