Am 30.04.2015 um 14:26 schrieb h0228kdm <h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>:
„natürlich sind eBooks Bücher."
Ebenso wie Bücher der Oberbegriff von eBooks und pBooks sind, ist „Frauen“
der Oberbegriff von Ehe- und Nebenfrauen. Darum ist dieser Vergleich wirklich
schräg. Für Menschen, deren Spezialgebiet bibliothekarische Klassifikationen
sind, dürfte das kein wirkliches Problem sein. Daran können auch juristische
Tricks nichts ändern. Denn es ist auch unzweifelhaft, das Goethes Faust
urheberrechtlich bei J. W. von Goethe bleibt, gleichgültig, ob er als
Hörbuch, gedrucktes Buch, ASCII-Datei, PDF-Datei, als eBook oder in Stein
gehauen erschienen ist, er ist von einem Urheber untrennbar als Buch
konzipiert, und welcher Verlag welche Verwertungsrechte besitzt, ist zunächst
zweitrangig. Es ist richtig, dass man den Faust auch verfilmen kann, und dass
er dann nicht mehr als Buch, sondern als Film erscheint. Manchmal fragt man
sich schon beim Theater, was da noch vom Faust übrig geblieben ist, aber das
ist eine andere Frage, denn ein veränderter Text ist eine Verfälschung, und
kann nur anhand des Originals überprüft werden. Darum war es von jeher
Aufgabe der Bibliotheken, mit dazu beizutragen, dass Bücher, durch die
Möglichkeit von Textvergleichen, möglichst authentisch erhalten bleiben.
Ansonsten nennt man das dann künstlerische Freiheit, wenn Regisseure aus
Faust ein Happening machen ;-) Die permanente Verwechslung von Urheber- mit
Verwertungsrechten ist dabei sehr störend, auch wenn sie von einer gewissen
Lobby verständlicherweise gewollt ist. Ansonsten erkennt man an dem enhanced
Book, und daran, dass ein Buch, wie Goethes Faust beispielsweise als
ASCII-Text plötzlich kein Buch mehr sein soll, dass die Verlagslobby hier
schon recht gute Arbeit geleistet hat. Die ersten Digitalisierungen von
Büchern, waren alle nur ASCII-Texte. Erst mit den Versuchen, die Bücher in
elektronischer Form nicht mehr kopierbar zu machen, ihre Existenz also zu
verknappen, und damit die Bibliotheken zu enteignen, kam das „enhanced“ mit
ins Spiel. Denn im Prinzip kann man mit einem guten Retrieval- bzw.
Textanalysesystem ein Buch als ASCII-Text viel besser analysieren und für die
eigenen Belange aufbereiten, als es die e-Books ermöglichen.
Ich hätte gedacht, dass Informationsspezialisten auf diesen juristischen
Trick mit der Dienstleistung bzw. Datei nicht hereinfallen. Wir wussten doch
von Anfang an, dass eine Bibliografie als Datenbank auf einer Datei basiert,
trotzdem bezeichnen noch etliche Verlage ihre Datenbanken als Bibliografien.
Wir müssen klar unterscheiden zwischen der Information, die in einem System
enthalten ist, und der Software, mit der wir diese Information analysieren
bzw. aufbereiten. Beide haben eigene Autoren und eigene Urheber.
MfG
Walther Umstätter
Am 2015-04-30 07:54, schrieb Alexandra Jobmann:
Mmmmmh.
Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Sehe ich doch leicht anders - natürlich sind eBooks
Bücher.
Sind in Ihren Augen eBooks auch dann noch Bücher, wenn sie nur einen
geringen Teil Text enthalten und sonst Videos oder Audiofiles oder was
auch immer man sich noch vorstellen kann?
Ich dachte immer eBook steht für enhanced books und nicht für
electronic book.... Und das macht dann doch einen riesen Unterschied
aus und wir sind wieder dabei, eBooks als Dateien anzusehen.
Was sie meiner Meinung nach sind. Ein Textbook in ein PDF umzuwandeln
und online zu stellen macht für mich noch kein eBook aus. Und mit der
Buchpreisbindung für eBooks wird IMHO der jetzige Zustand dieses
Mediums
zementiert. Das sollten Informationsprofis eigentlich nicht unterstützen.
Viele Grüße
Alexandra Jobmann
--
Alexandra Jobmann
- Bibliotheksleiterin -
IPN - Leibniz-Institut für die
Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik
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