„natürlich sind eBooks Bücher."Ebenso wie Bücher der Oberbegriff von eBooks und pBooks sind, ist „Frauen“ der Oberbegriff von Ehe- und Nebenfrauen. Darum ist dieser Vergleich wirklich schräg. Für Menschen, deren Spezialgebiet bibliothekarische Klassifikationen sind, dürfte das kein wirkliches Problem sein. Daran können auch juristische Tricks nichts ändern. Denn es ist auch unzweifelhaft, das Goethes Faust urheberrechtlich bei J. W. von Goethe bleibt, gleichgültig, ob er als Hörbuch, gedrucktes Buch, ASCII-Datei, PDF-Datei, als eBook oder in Stein gehauen erschienen ist, er ist von einem Urheber untrennbar als Buch konzipiert, und welcher Verlag welche Verwertungsrechte besitzt, ist zunächst zweitrangig. Es ist richtig, dass man den Faust auch verfilmen kann, und dass er dann nicht mehr als Buch, sondern als Film erscheint. Manchmal fragt man sich schon beim Theater, was da noch vom Faust übrig geblieben ist, aber das ist eine andere Frage, denn ein veränderter Text ist eine Verfälschung, und kann nur anhand des Originals überprüft werden. Darum war es von jeher Aufgabe der Bibliotheken, mit dazu beizutragen, dass Bücher, durch die Möglichkeit von Textvergleichen, möglichst authentisch erhalten bleiben. Ansonsten nennt man das dann künstlerische Freiheit, wenn Regisseure aus Faust ein Happening machen ;-) Die permanente Verwechslung von Urheber- mit Verwertungsrechten ist dabei sehr störend, auch wenn sie von einer gewissen Lobby verständlicherweise gewollt ist. Ansonsten erkennt man an dem enhanced Book, und daran, dass ein Buch, wie Goethes Faust beispielsweise als ASCII-Text plötzlich kein Buch mehr sein soll, dass die Verlagslobby hier schon recht gute Arbeit geleistet hat. Die ersten Digitalisierungen von Büchern, waren alle nur ASCII-Texte. Erst mit den Versuchen, die Bücher in elektronischer Form nicht mehr kopierbar zu machen, ihre Existenz also zu verknappen, und damit die Bibliotheken zu enteignen, kam das „enhanced“ mit ins Spiel. Denn im Prinzip kann man mit einem guten Retrieval- bzw. Textanalysesystem ein Buch als ASCII-Text viel besser analysieren und für die eigenen Belange aufbereiten, als es die e-Books ermöglichen.
Ich hätte gedacht, dass Informationsspezialisten auf diesen juristischen Trick mit der Dienstleistung bzw. Datei nicht hereinfallen. Wir wussten doch von Anfang an, dass eine Bibliografie als Datenbank auf einer Datei basiert, trotzdem bezeichnen noch etliche Verlage ihre Datenbanken als Bibliografien. Wir müssen klar unterscheiden zwischen der Information, die in einem System enthalten ist, und der Software, mit der wir diese Information analysieren bzw. aufbereiten. Beide haben eigene Autoren und eigene Urheber.
MfG Walther Umstätter Am 2015-04-30 07:54, schrieb Alexandra Jobmann:
Mmmmmh.Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:> >Sehe ich doch leicht anders - natürlich sind eBooks >Bücher.Sind in Ihren Augen eBooks auch dann noch Bücher, wenn sie nur einen geringen Teil Text enthalten und sonst Videos oder Audiofiles oder was auch immer man sich noch vorstellen kann? Ich dachte immer eBook steht für enhanced books und nicht für electronic book.... Und das macht dann doch einen riesen Unterschied aus und wir sind wieder dabei, eBooks als Dateien anzusehen. Was sie meiner Meinung nach sind. Ein Textbook in ein PDF umzuwandeln und online zu stellen macht für mich noch kein eBook aus. Und mit der Buchpreisbindung für eBooks wird IMHO der jetzige Zustand dieses Mediumszementiert. Das sollten Informationsprofis eigentlich nicht unterstützen.Viele Grüße Alexandra Jobmann -- Alexandra Jobmann - Bibliotheksleiterin - IPN - Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik Olshausenstr. 62 24118 Kiel Tel.: 0431-880-3105
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