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Re: [InetBib] Softwarelizenzen/Definition Software
- Date: Sun, 2 Nov 2014 09:32:45 +0000
- From: "Mittermaier, Bernhard" <b.mittermaier@xxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Softwarelizenzen/Definition Software
Sehr geehrte Frau von Delius-Baetz,
eine zentrales Lizenzmanagement hat den Zweck, einen Überblick über vorhandenen
Softwarelizenzen zu bekommen und ggf. steuernd einzugreifen: Keine veraltetet
Software weiter lizenzieren, möglichst homogenes Umfeld schaffen,
Kostenkontrolle erlangen etc.
Der Ansatz, darunter auch CD-Beigaben von Loseblattlieferungen zu fassen geht
m.E. am Sinn völlig vorbei. Das mag zwar der Definition von Software genügen,
ist aber trotzdem sinnlos. Daher empfehle ich Ihnen, bei den Verantwortlichen
in Ihrem Haus die durch die externe Firma vorgenommene Definition von Software
überprüfen zu lassen. Zum einen mit dem Hinweis auf o.g. Zweck des
Lizenzmanagements, zu zweiten mit Hinweis darauf, dass bei einer weiten und
nicht zielgerichteten Definition von Software auch jedes Browser Add-on
betroffen wäre (und ist das wirklich gewollt?) und dass schließlich (je nach
Vertragsgestaltung) eine möglichst breite Definition von Software auch schlicht
im ökonomischen Interesse der Firma liegen könnte.
Viel Erfolg
Bernhard Mittermaier
PS http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenzmanagement#Zweck_des_Lizenzmanagements
hat noch weitere Punkte - allesamt con CD-Beigaben zu Loseblattwerken nicht
erfüllt
Am Fr, 31.10.2014, 10:19 schrieb Sybille.vonDelius-Baetz@xxxxxxxxxxxxxxxx:
Liebe Liste,
in unserem Hause wird z.Zt. von einer externen Firma ein Lizenzmanagement
aufgebaut. In diesem Zusammenhang werden auch von der Bibliothek
Unterlagen abgefordert, die u.a. Nutzungsvereinbarungen etc. enthalten
sollen. Software wird hier so definiert, dass auch jede, mit der
Ergänzungslieferung zu einem Loseblattwerk beigelegte CD (1:1 Version,
aber mit Suchfunktion) als Software gilt. Wie wird das in anderen
Bibliotheken gehandhabt?
Wo finde ich eine für Verlagserzeugnisse schlüssige Definition von
'Software'?
Mit freundlichen Grüßen
Sybille von Delius-Bätz
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