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Re: [InetBib] Softwarelizenzen/Definition Software



Sehr geehrte Frau von Delius-Baetz,
eine zentrales Lizenzmanagement hat den Zweck, einen Überblick über vorhandenen 
Softwarelizenzen zu bekommen und ggf. steuernd einzugreifen: Keine veraltetet 
Software weiter lizenzieren, möglichst homogenes Umfeld schaffen, 
Kostenkontrolle erlangen etc.
Der Ansatz, darunter auch CD-Beigaben von Loseblattlieferungen zu fassen geht 
m.E. am Sinn völlig vorbei.  Das mag zwar der Definition von Software genügen, 
ist aber trotzdem sinnlos. Daher empfehle ich Ihnen, bei den Verantwortlichen 
in Ihrem Haus die durch die externe Firma vorgenommene Definition von Software 
überprüfen zu lassen. Zum einen mit dem Hinweis auf o.g. Zweck des 
Lizenzmanagements, zu zweiten mit Hinweis darauf, dass bei einer weiten und 
nicht zielgerichteten Definition von Software auch jedes Browser Add-on  
betroffen wäre (und ist das wirklich gewollt?) und dass schließlich (je nach 
Vertragsgestaltung) eine möglichst breite Definition von Software auch schlicht 
im ökonomischen Interesse der Firma liegen könnte.

Viel Erfolg
Bernhard Mittermaier

PS http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenzmanagement#Zweck_des_Lizenzmanagements 
hat noch weitere Punkte - allesamt con CD-Beigaben zu Loseblattwerken nicht 
erfüllt

Am Fr, 31.10.2014, 10:19 schrieb Sybille.vonDelius-Baetz@xxxxxxxxxxxxxxxx:
Liebe Liste,
in unserem Hause wird z.Zt. von einer externen Firma ein Lizenzmanagement
aufgebaut. In diesem Zusammenhang werden auch von der Bibliothek
Unterlagen abgefordert, die u.a. Nutzungsvereinbarungen etc. enthalten
sollen. Software wird hier so definiert, dass auch jede, mit der
Ergänzungslieferung zu einem Loseblattwerk beigelegte CD (1:1 Version,
aber mit Suchfunktion) als Software gilt. Wie wird das in anderen
Bibliotheken gehandhabt?
Wo finde ich eine für Verlagserzeugnisse schlüssige Definition von
'Software'?



Mit freundlichen Grüßen
Sybille von Delius-Bätz


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52425 Juelich
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