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Re: [InetBib] Softwarelizenzen/Definition Software



Sehr geehrte Frau von Delius-Baetz,

leider ist der Begriff der Software nicht eindeutig definiert,
Definitionen bringen oft auch Informatiker ins Gruebeln. Eine Variante
finden Sie hier
(http://www.itwissen.info/definition/lexikon/Software-SW-software.html),
serioeser und mehr justitiabel waere die ISO/IEC-Norm 27465 und die dort
zitierten anderen Definitionen der IEEE und anderer.

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Zitiert nach Wikipedia: (http://de.wikipedia.org/wiki/Software)

Die aktuelle ISO/IEC-Norm 27465 ersetzte die DIN-Norm 44300 und enthält
für Software folgende Definitionen:[11]

    Software ist ein Programm oder eine Menge von Programmen, die dazu
dienen, einen Computer zu betreiben.
    Software sind Programme sowie die zugehörige Dokumentation.
    Software sind Programme und ggf. die zugehörige Dokumentation und
weitere Daten, die zum Betrieb eines Computers notwendig sind.

Welche dieser Definitionen zutrifft, hängt vom jeweiligen Kontext ab,
wobei auch hier die Übergänge fließend sind.

Software als Programm

In der Softwaretechnik besteht Software aus ?Computerprogrammen in jeder
Erscheinungsform, vom Quelltext bis zum direkt ausführbaren
Maschinencode?.[12] Computerprogramme bestehen oft aus mehreren
Komponenten, die sich auch über mehrere Dateien verteilen können.

Software als Programm und Dokumentation

Im Softwarerecht (oft im Zusammenhang mit dem Softwareerwerb) wird
Software auch als Softwareprodukt bezeichnet, das ?als Beiwerk zusätzlich
Bestandteile wie z. B. die Dokumentation in digitaler oder gedruckter Form
enthalten kann oder muss?.[3] So auch im Urheberrecht, bei dem das
Entwurfsmaterial zur Software gehört,[13] wie der Quelltext, auch
Quellprogramm genannt.[14] D. h. der Urheberrechtsschutz gilt i. d. R.
auch für den Quellcode [als Schutzgegenstand].[15]

Software als Programm, Dokumentation und Daten

Einige Definitionen nennen neben dem Programm selbst (und evtl. der
Dokumentation) auch weitere Daten als zur Software gehörend (?zugehörige
Daten?[2]). Im Glossar des IEEE für Softwareentwickler werden Beispiele
für derartige nicht-ausführbare Softwareteile genannt, wie Schriftarten,
Grafiken, Audio- und Videoaufzeichnungen, Vorlagen, Wörterbücher,
Dokumente und Informationsstrukturen (wie Datenbank-Datensätze).[16]

Weiterhin gibt es Software-Definitionen, die sämtliche Daten umschließen,
die das Computerprogramm nutzt und darüber hinaus auch die Dokumentation
einbeziehen.[4] Demgegenüber gibt es auch Definitionen, die sowohl die
Dokumentation, als auch die zur Verarbeitung vorgesehenen Daten
ausschließen.[17]

Eine klare Trennlinie ist jedoch nicht näher definiert, die beschreibt,
welche Daten konkret gemeint sind (z. B. die zu verarbeitenden Daten)[4]
oder welche Daten ?notwendig?[18][9] oder ?zugehörig?[2] sind.
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Ich selbst wuerde von Ihrer CD nur die Suchfunktion als Software
bezeichnen, aber so ganz klar ist das nicht. Auf jeden Fall sollte man es
vermeiden Daten als Software definieren zu lassen, gerade in Ihrem Fall.
Das ist aber nur eine unverbindliche Auskunft, ich bin kein Jurist.

Mit freundlichen Gruessen
Michael Frank.
HTWK Leipzig, F IMN
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Am Fr, 31.10.2014, 10:19 schrieb Sybille.vonDelius-Baetz@xxxxxxxxxxxxxxxx:
Liebe Liste,
in unserem Hause wird z.Zt. von einer externen Firma ein Lizenzmanagement
aufgebaut. In diesem Zusammenhang werden auch von der Bibliothek
Unterlagen abgefordert, die u.a. Nutzungsvereinbarungen etc. enthalten
sollen. Software wird hier so definiert, dass auch jede, mit der
Ergänzungslieferung zu einem Loseblattwerk beigelegte CD (1:1 Version,
aber mit Suchfunktion) als Software gilt. Wie wird das in anderen
Bibliotheken gehandhabt?
Wo finde ich eine für Verlagserzeugnisse schlüssige Definition von
'Software'?



Mit freundlichen Grüßen
Sybille von Delius-Bätz


Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
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