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Re: [InetBib] Leiter/in der Bibliothek (Dipl.Bibl./Bachelor), TV-L E 9, Vollzeit, unbefristet



Sehr geehrte Leserinnen & Leser,

untenstehende Formulierung hat mich doch etwas verwundert. Ich frage mich, was 
an dem Punkt "einschlägige Berufserfahrung in einer juristischen Bibliothek 
wünschenswert" nicht als Berufserfahrung gilt. Abgesehen davon gehören 
Erfahrungen zu den Erfahrungsstufen und Eingruppierungen gehen nach Aufgaben.

Für eine Stelle mit unten erwähnten Aufgabengebieten und personeller 
Verantwortung ist eine derartige Einstufung auch meiner Meinung nach einfach 
nicht gerechtfertigt. Ich mag zwar in Österreich arbeiten, aber als Zuständige 
für e-content im Bereich Periodika bin ich höher eingestuft.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Floriani
Vorarlberger Landesbibliothek



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Andreas 
Wilmsen
Gesendet: Montag, 20. Oktober 2014 11:23
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Leiter/in der Bibliothek (Dipl.Bibl./Bachelor), TV-L E 
9, Vollzeit, unbefristet

Liebe Leser(innen),

och, ich finde das ganz ok, sofern für die Stelle ggf. auch Studienabgänger in 
Frage kommen. Bis auf "Erfahrung in einer juristischen Bibliothek" habe ich in 
der Ausschreibung ja auch nichts von Berufserfahrung gelesen.

Bewerben kann man sich da allemal. 

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Wilmsen 



Adamstraße 17
50996 Köln
Tel.: +4915734358294

Am 20.10.2014 um 11:07 schrieb Ambrozic Kathrin 
<Kathrin.Ambrozic@xxxxxxxxxxxxx>:

Sehr geehrter Leser und Leserinnen der InetBib, Sehr geehrter Herr Präsident 
des Oberlandesgericht,

vielen Dank für das interessante Stellenangebot , das bis zur Eingruppierung 
wirklich spannend war. Eine Eingruppierung  die bei Vorliegen der tariflichen 
Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9 TV-L erfolgt ist m.E. für eine 
Leitungsstelle einer Bibliothek eine Respektlosigkeit! Die Voraussetzungen 
und Fähigkeiten die ein zukünftiger Leiter einer Bibliothek mitbringen soll 
entsprechen einem mindestens 3jährigen Studium sowie Berufserfahrung, 
möglichst noch mit juristischen Kenntnissen. Ich bin der Meinung, dass ein 
Mensch, der diese Erfahrungen und Kenntnisse mitbringt auch für seine Arbeit 
gerecht entlohnt werden sollte. Aber es scheint ein gängiger Trend im 
deutschen Bibliothekswesen zu sein, dass die Arbeit, die in Bibliotheken 
geleistet wird nicht mehr geschätzt wird. 

Vielleicht ist es aber auch der Beisatz: "Das Land Nordrhein-Westfalen 
fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind 
daher ausdrücklich erwünscht." entscheidend für die Eingruppierung. Frauen 
"müssen" ja keine Familie ernähren, es gibt den Ehemann der ausreichend 
verdient und die Frau verdient dann ein nettes Zubrot für den zweimal im Jahr 
stattfindenden Urlaub und den Zweitwagen... um es polemisch zu formulieren. 

Liebe InetBib-Leser ich bin der Meinung dass man sich auf solche 
Stellenangebote nicht bewerben darf: nutzt die social networks um auf solche 
Unstimmigkeiten aufmerksam zu machen. Dieser Trend muss gestoppt werden. 

Beste Grüße
Kathrin Ambrozic
Vorarlberger Landesbibliothek

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von 
Diana.Dierichsweiler@xxxxxxxxxxxxxxxx
Gesendet: Donnerstag, 16. Oktober 2014 10:10
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Leiter/in der Bibliothek (Dipl.Bibl./Bachelor), TV-L E 9, 
Vollzeit, unbefristet


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie auf ein Stellenangebot des Oberlandesgerichts Köln aufmerksam 
machen:


Der Präsident des Oberlandesgerichts

Bei dem Oberlandesgericht Köln ist zum 01. Januar 2015 eine unbefristete 
Stelle als

Leiter/in der Bibliothek (Vollzeit)

zu besetzen.

Aufgabenschwerpunkte der zu besetzenden Stelle:

·       Pflege und Weiterentwicklung des Medienbestandes (ca. 60.000 Bände) 
unter besonderer Berücksichtigung neuer Medien

·       Verwaltung und Überwachung des Bibliotheksetats

·       fachliche und organisatorische Anleitung der Mitarbeiter/-innen

·       Koordination der Zusammenarbeit mit den Bibliotheken des 
Oberlandesgerichtsbezirks und deren konzeptionelle Entwicklung; 
Zusammenarbeit mit dem Bibliotheksverbund der Landesbehörden NRW

·       Beratung und Informationsdienst (Informationsvermittlung, 
Datenbankrecherchen)

·       Pflege und Präsentation der historischen Bestände des 
Oberlandesgerichts Köln

Voraussetzungen und Anforderungen:

·       abgeschlossenes Studium als Diplom-Bibliothekar/in oder Bachelor 
Bibliotheks- und Informationsmanagement

·       gute EDV-Kenntnisse und Fachkenntnisse der Bibliothekssoftware 
"Bibliothecaplus"

·       hohe Fach-, Medien- und Sachkompetenz

·       Kommunikations-, Team- und Motivationsfähigkeit

·       aufgeschlossene, engagierte, belastbare und verantwortungsbewusste 
Persönlichkeit

·       freundliches und sicheres Auftreten

·       einschlägige Berufserfahrung in einer juristischen Bibliothek 
wünschenswert

Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen in 
Entgeltgruppe 9 TV-L.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. 
Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen in 
denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, 
Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des 
Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der 
Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um Einstellung und 
Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter 
schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 
Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit 
Migrationshintergrund.

Aussagekräftige und vollständige Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 
10.11.2014 an:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln
- Geschäftsleitung -
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln

Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopien und nicht in Mappen 
vorzulegen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Diese werden nach 
Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzrechtlich vernichtet.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Breda 
unter der Tel.: 0221/7711-567.
Weitere Informationen zum Oberlandesgericht Köln finden Sie im Internet unter 
www.olg-koeln.nrw.de<http://www.olg-koeln.nrw.de>.


Mit freundlichen Grüßen
Diana Dierichsweiler

Oberlandesgericht Köln, Geschäftsleitung Reichenspergerplatz 1
50 670 Köln
Tel.: 0221 7711-510, Fax: 0221/7711-970
E-Mail: 
diana.dierichsweiler@xxxxxxxxxxxxxxxx<mailto:diana.dierichsweiler@xxxxxxxxxxxxxxxx>
  Internet: www.olg-koeln.nrw.de<http://www.olg-koeln.nrw.de/>

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