Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich brauche bitte kurz Ihre Hilfe und Stellungnahmen.
Ich betreue seit 18 Jahren in 0,5 AK als Dipl.-Bibl. eine wissenschaftliche Bibliothek,
die Studenten, Wissenschaftlern, sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.
Mein Hauptbestand sind Zeitschriften, Forschungsberichte und Bilddatenbanken, sowie ein
Bestand an 40.750 Monographien.
Mein Printbestand insgesamt beläuft sich auf 86.425 Einheiten, und wird durch einen
Multimediabestand von 153.593 Stück ergänzt.
Der TdL bekräftigt ja die "übertarifliche" Eingruppierung in E 10, wenn "....ein Buchbestand von
mindestens 75.000 Bänden..." vorhanden ist. Meine interne Personalstelle will jedoch nur die reinen Monographien gelten
lassen - alle anderen Medien, unabhängig vom Umfang schließen sie in der Bemessung aus. Sie lehnt daher meinen Antrag
auf Höhergruppierung ab.
Was denken Sie in der Runde darüber... welche Argumentationsmöglichkeiten bleiben mir und gibt
es nicht zahlreiche Spender, die mir "Alte Monographien en masse" vermachen wollen?
Offensichtlich ist ja nur die Stückzahl zur Bewertung ausschlaggebend - nicht der Inhaltliche
Nutzen.
Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Meinung und freue mich sehr über Angebote von
Bücherkisten im großen Stil.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Waschik
Dipl.-Bibl.
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Fachzentrum Bildung - Bibliothek
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931-9801136
Fax: 0931-9801100