Außerdem ist bemerkenswert, dass Google in Zusammenarbeit mit großen
Bibliotheken zunächst das Ziel verfolgte, teilweise schwer nutzbare und zu
schützende Werke weltweit verfügbar zu machen, dann von den Autoren und
Verlegern damit konfrontiert wurden, dass nur die Besitzer der Copyrights
das Recht der Digitalisierung besäßen, um so neue Verwertungsrechte zu
etablieren, was automatisch dazu führte, dass nun Google juristisch in den
Besitz aller bereits gescannten Verwaisten Werke gekommen war. Das aber
wollte man nun doch auch nicht, da so die Furcht stieg, dass Google damit
zur größten Buchhandlung der Welt würde, also die Inhalte der Bücher
verkaufen könnte. Diese Gefahr sehe ich allerdings nicht. (s.a. . Judge D.
Chin: Google “does not engage in the direct commercialization of copyrighted
works.” http://nimia.com/copyright-new-case-law-creative-disruption/)