Wird ein Digitalisat mit einem unsichtbaren Wasserzeichen versehen, das ein geschütztes Werk (z.B. ein modernes Gedicht) enthält, dann kann dadurch die Verbreitung des so geschützten Digitalisats reglementiert werden. § 44a UrhG scheint mir hier nicht einschlägig. Klaus Graf
Sehr geehrter Herr Graf, vielen Dank für Ihren "Senf". Um ein gemeinfreies, mehrseitiges Werk durch Kombination urheberrechtlich zu schützen, könnte man auch ein kleines Foto auf einzelne freie Bereiche einzelner Seiten "Stempeln", wie ich das schon in manchen Bibliotheksbüchern gesehen habe. Viele Grüße, J. Barth -- http://www.inetbib.de