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Re: [InetBib] Urheberrechtsschutz durch Foto-Footer?
- Date: Wed, 27 Nov 2013 07:35:27 +0000
- From: "Recker, Astrid" <Astrid.Recker@xxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Urheberrechtsschutz durch Foto-Footer?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Man könnte das Beispiel von Herrn Barth auch anders "interpretieren" (da fehlt
es nun tatsächlich an Kontext, wie Herr Frank schreibt): es läge ja auch im
Bereich des Möglichen, dass in dem geschilderten Fall der "Konstrukteur" des
Bilds die Rechte an dem urheberrechtlich geschützten Foto hat, dieses aber
nicht gemeinfrei machen möchte. Die Frage ist dann, ist es rechtens, das
Gesamtkonstrukt - welches aus der gemeinfreien Abbildung und dem Footer besteht
- dann insgesamt unter Urheberrechtsschutz zu stellen? Eine Schwierigkeit dabei
ist dann wahrscheinlich, dass ja die gemeinfreie Abbildung nur ganz
unwesentlich verändert wurde - es wurde also kein gänzlich neues Werk
geschaffen, sondern ja nur der Footer eingefügt. Könnte sich der "Konstrukteur"
in dem Fallbeispiel dann wirklich "Urheber" nennen?
Viele Grüße
Astrid Recker
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Michael Frank" [mailto:mfrank@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx]
Gesendet: Dienstag, 26. November 2013 22:50
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Urheberrechtsschutz durch Foto-Footer?
Sehr geehrter Herr Barth,
wenn ich etwas mit geklauten Schrauben zusammenschraube, was ansonsten
vollstaendig mir gehoert, muss ich dann fuer die Schrauben bezahlen?
Schliesslich habe ich eine voellig neue Qualitaet geschaffen!
Entschuldigen Sie bitte das grobe Beispiel, aber grobe Beispiele koennen
mitunter Licht auf Sachverhalte werfen. Vielleicht vergaszen Sie, noch
einige Umstaende zu erwaehnen ...
Mit freundlichen Gruessen
Michael Frank.
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Jochen Barth <jpunktbarth@xxxxxxxxx> schrieb :
Sehr geehrte Damen und Herren,
gesetzt den Fall, man würde eine Bilddatei aus zwei Teilen montieren:
einem gemeinfreien Teil,
und einer deutlich kleineren "Fußzeile" ("Footer"), als
"Markenzeichen"
(ggf. mit zitierfähiger URL),
wobei der Footer selbst aus einer urheberrechtlich geschützten
Fotografie bestünde.
Würde sich dann der Urheberrechtsschutz des Footers auf die Datei
"ausdehnen"? Ist so eine Konstruktion überhaupt möglich?
MfG,
J. Barth
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