Sehr geehrter Herr Barth, wenn ich etwas mit geklauten Schrauben zusammenschraube, was ansonsten vollstaendig mir gehoert, muss ich dann fuer die Schrauben bezahlen?
Und wenn man besonders viele geklaute Schrauben nimmt und dann was wirklich hübsches daraus macht, könnte man sich doch auf § 24 des Urheberrechtes (Freie Benutzung) beziehen, oder? (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Spannend ist nun, was unsere Listenjuristen aufklärend dazu beitragen werden. Viele laienhafte Grüße Andreas Bohne-Lang -- http://www.inetbib.de