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Re: [InetBib] Kein Verkauf /Weitergabe "gebrauchter" E-Books



Am 19. April 2013 18:57 schrieb Klaus Graf
<klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>:

"Die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld liegt nicht
zuletzt im Interesse der Leserinnen und Leser", sagte
Sprang.

Ich habe nichts Verlogeneres gelesen. Im Interesse
derjenigen, die dem Buchhandel meinen tatsaechlich Geld in
den Rachen schieben zu muessen, ist es, dass Sie gebrauchte
E-Buecher genauso verkaufen koennen wie einen gebrauchten
Fernseher. Die Entscheidung des LG Bielefeld ist nichts
anderes als eine Enteignung, da der Eigentuemer einer Sache
mit ihr nach Belieben verfahren kann. Dass E-Books nicht
als Sache gesehen werden und vom Erschoepfungsgrundsatz
ausgenommen werden, ist schlicht und einfach unfair.

Es ist wirklich erstaunlich, was sich meine Kollegen so einfallen
lassen, um dem E-Book in Deutschland dann doch noch den Todesstoß zu
versetzen. Ob das gelingt? Ob es in den höheren Instanzen modernere
Geister gibt? Inetbib bleibt dran ... ;)

VG,
Jürgen Fenn.

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