"Die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld liegt nicht
zuletzt im Interesse der Leserinnen und Leser", sagte
Sprang.
Ich habe nichts Verlogeneres gelesen. Im Interesse
derjenigen, die dem Buchhandel meinen tatsaechlich Geld in
den Rachen schieben zu muessen, ist es, dass Sie gebrauchte
E-Buecher genauso verkaufen koennen wie einen gebrauchten
Fernseher. Die Entscheidung des LG Bielefeld ist nichts
anderes als eine Enteignung, da der Eigentuemer einer Sache
mit ihr nach Belieben verfahren kann. Dass E-Books nicht
als Sache gesehen werden und vom Erschoepfungsgrundsatz
ausgenommen werden, ist schlicht und einfach unfair.