Liebe Liste,
eine Embargo-Frist wäre - zumindest in machen Fächern - noch zu
verschmerzen. Kein Fortschritt wird das mögliche Gesetz jedoch sein,
wenn die Verlags-Version nicht archiviert werden darf. Denn verschiedene
Versionen, eine Autorenversion und eine Verlagsversion, sind - denke ich
- für die Wissenschaft aus Gründen der Zitation nicht hilfreich.
Viele Grüße,
Martin Nissen
Am 11.04.2013 10:01, schrieb Lambert Heller:
Hallo Liste,
Heinz Pampel hat bei WissPub auf den Kabinettsbeschluß zum
Zweitveröffentlichungsrecht aufmerksam gemacht (
http://wisspub.net/2013/04/10/kabinett-verabschiedet-entwurf-eines-zweitveroffentlichungsrechts/),
und ich habe das im TIB-Blog aufgegriffen (
http://blogs.tib-hannover.de/tib/2013/04/11/zweitveroeffentlichungsrecht-unsere-open-access-wette-wird-vielleicht-von-der-realitaet-eingeholt/).
Fazit: "Alles online frei zugänglich ist gut, keine Frage. Alles online
sofort würde uns (und allen, die mit Forschungsergebnissen lernen und
arbeiten) allerdings noch besser gefallen…"
Viele Grüße,
Lambert Heller