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Re: [InetBib] Cover-Images in Katalogen - Nachtrag



Liebe Liste,

Am 15.02.13 10:52, schrieb Manfred.Hauer@xxxxxxxxxx:
Liebe Liste,

Buchcover sind in der Regel urheberrechtlich geschützte grafische Werke.
Deren Speicherung oder Verlinkung ist juristisch vermutlich nicht ganz
unproblematisch. Vielleicht wäre eine Bewertung durch die Rechtsexperten
in der Intetbib hilfreich?


hatte schon jemand hierauf hingewiesen?:

<http://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/kataloganreicherung-vereinbarungen-und-vertraege.html>

Dass Buchcover wirklich zum Inhaltserschließung beitragen, halte ich mehr
für Wunschdenken (aber keine Regel ohne Ausnahme). Sehr viel mehr leisten
Inhaltsverzeichnisse und Abstracts

Selbstverständlich leisten Buchcover einen Beitrag zur Inhaltserschließung.

In vorangegangen Mails ist dies ausführlich begründet worden.

Es ist doch eine unleidige Unsitte der WBs Umschläge wegszuschmeissen oder beim Neubinden die Einbände aus Karton, Papier o.ä. nicht mit einzubinden zu lassen.

Auch Bucheinbände und Umschläge geben als "Beiwerk des Buches“ Informationen über den Verfasser und den Inhalt des Buches.

Ein/e  (K.K.) fasst die Theorie von Genette so zusammen:

"Der Paratext liefert zusätzliche Informationen, die die Lektüre steuern (können) und in die Interpretation des Textes einfließen."

<http://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/v/littheo/glossar/eintraege/paratextualitaet.html>

Mit freundlichen Gruessen

Gerd Witte
Evang.-luth. Oberkirchenrat - Bibliothek
Philosophenweg 1 26121 Oldenburg
Tel. 0441-7701-145
E-Mail: bibliothek@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

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