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Re: [InetBib] Coverlinks: Was bringt's?



Lieber Herr Pannier,
darüber habe ich die Tage auch nachgedacht, also wer ist hier eigentlich 
Vertragspartner.. 
"früher dachte ich übrigens", das fiele unter das Zitatrecht, da Umschläge doch 
irgendwie keine "Werke" mit ausreichend "Schöpfungstiefe" ..  jedesmal überlegt 
man neu, furchtbar.. 
Ich mache mal lieber mit meinem RFID Kram weiter.
Gruß

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von 
Dietrich Pannier
Gesendet: Freitag, 15. Februar 2013 09:27
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Coverlinks: Was bringt's?

Für eine Gruppe, die sonst ihre Informationskompetenz so betont, sind einige 
Bemerkungen in der Liste erstaunlich.

- ich berufe mich rechtlich auf den noch gültigen Vertrag -

Mitglied im dbv ist man nicht automatisch, es bedarf eines Mitgliedsantrags. 
Eine Stadtbibliothek ist regelmäßig rechtlich nicht selbständig. Ob sie 
Mitglied in einem Verein werden darf, bedarf der Genehmigung des Trägers, der 
Stadt.

Aber selbst wenn das alles vorliegt, was ich einfach mal glaube,

man darf und sollte den Vertrag, den man zitiert, auch gelesen haben. Er ist 
kurz und auch verständlich. Er wurde geschlossen zwischen dem dbv und der VG 
Bild-Kunst und betrifft die Rechte an den Covern bzw. er erlaubt Mitgliedern 
des dbv (und nur solchen!) Abbildungen von Covern von Rechteinhabern, die durch 
die VG Bild-Kunst vertreten werden (und also auch hier nur solchen!), in ihren 
Katalogen zu verwenden. Dabei sagt der Vertrag nichts darüber aus, wer diese 
Abbildungen hergestellt hat bzw. hat herstellen lassen.

Es versteht sich daher von selbst, dass man nicht Abbildungen, die man irgendwo 
(Zeitung, Bildband, Prospekt, Internet) gefunden hat, einfach so nutzen kann.
"Die 1968 <http://de.wikipedia.org/wiki/1968> gegründete 
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst nimmt für Bildende Künstler 
<http://de.wikipedia.org/wiki/Bildende_Kunst> die Folgerechte 
<http://de.wikipedia.org/wiki/Folgerecht>, Reproduktionsrechte 
<http://de.wikipedia.org/wiki/Reproduktion>, Senderechte 
<http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Senderecht&action=edit&redlink=1>,
Onlinerechte <http://de.wikipedia.org/wiki/Internet> sowie die Rechte aus 
Weitersendevergütung und Kopiervergütung 
<http://de.wikipedia.org/wiki/Reproduktion> wahr." siehe: 
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft_Bild-Kunst

Dass Amazon nicht zur Gruppe "Bildende Künstler" gehört, bedarf wohl keiner 
Erläuterung.

Das auch beim dbv befindliche Schreiben zur Kataloganreicherung 
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Boersenverein_110707_Kataloganreicherung.pdf
gibt wieder, was die vom Börsenverein vertretenen Verlage zugestehen.
Dass Amazon nicht zu den Verlagen gehört, versteht sich ebenfalls.

Wenn mir mein Verhalten nicht einwandfrei vorkommt, werde ich meine 
Verhaltensweise nicht auch noch in einer Liste bekanntgeben, die jeder lesen 
kann. Das schließt Hoffnung auf Vergebung nicht aus.
_____

- Ob man dann (aus ideologischen Gründen?) einen Anbieter wählt, der deutlich 
weniger Cover bietet, aber nicht kommerziell ist, muss jeder selbst 
entscheiden, dies dann aber auch vor seinen Nutzern rechtfertigen -

Mit öffentlichem Geld finanzierte Einrichtungen haben sich neutral zu 
verhalten. Das schließt gesonderte Regelungen für bestimmte Fälle nicht aus 
(Public Private Partnerships), solche liegen aber hier nicht vor.
Die Einhaltung geltenden Rechts bedarf eigentlich keiner Rechtfertigung. 
Man kann natürlich seinen Nutzer auch fragen, ob er zum Rechtsbruch auffordern 
möchte.
--------

-Ich war erstaunt zu erfahren, dass ich meinen Bibliothekskatalog nicht ohne 
Weiteres mit den Umschlagsbildern anreichern konnte -

Der Bürger hat das Recht des Gemeinwesens zu kennen, in dem er lebt. Das gilt 
für Gemeinwesen mit und ohne schriftliche Überlieferung.
Auf Nichtwissen und Erstaunen kommt es im Konfliktfall weniger an. Ich darf auf 
Reisen im Ausland auch nicht so tun, als ob mir erstaunlich sei, dass es 
Straßenverkehrsgesetze geben könnte.
Vermutlich gibt es auch in Italien ein Urheberrecht, es wäre interessanter zu 
wissen, wie dort die (Rechts-)Lage betr. Cover-Bilder ist.
____

daher::

juristisch korrekt mag dann manchmal "weniger sexy" sein, aber wie lautete der 
Song von Trini Lopez, der damals allerdings nicht an Bibliotheken dachte, die 
sich mit Bildchen schmücken: "If you want to be happy for the rest of your 
life, don´t make a pretty woman your wife" 
(das gilt sicher auch vice versa). Etwas "weniger sexy" ist wohl als tragfähige 
Lösung anerkannt, sonst müsste die Zahl der Sitzengebliebenen ja wohl noch 
größer sein.

Ein angenehmes Wochenende

Dietrich Pannier

--
http://www.inetbib.de

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