[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
[InetBib] Einladung: Bundesweite Archivierungsregelung fuer medizinische Zeitschriften
- Date: Tue, 29 Jan 2013 09:31:26 +0100
- From: "Eike Hentschel / UB Kiel" <hentschel@xxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Einladung: Bundesweite Archivierungsregelung fuer medizinische Zeitschriften
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der inetBib-Liste,
die Arbeitsgemeinschaft für Medizinisches Bibliothekswesen e. V. (AGMB) strebt
in Zusammenarbeit mit der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) in
Koeln und der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) in Muenchen eine
Archivierungsregelung fuer medizinische Zeitschriften und zeitschriftenartige
Reihen in der Bundesrepublik Deutschland an, die von moeglichst vielen
Bibliotheken mitgetragen wird.
Ziel ist die dauerhafte Verfuegbarkeit auch ueber Lieferdienste (Fernleihe
und/oder subito) von mindestens 2 Archivexemplaren.
Dazu haben AGMB, ZB MED und Bayerische Staatsbibliothek im Januar 2013 folgende
Archivierungsregelung erarbeitet:
Archivierungsregelung fuer gedruckte Zeitschriften und zeitschriftenartige
Reihen des Fachgebiets Medizin in der Bundesrepublik Deutschland
Praeambel:
Zur Sicherstellung einer dauerhaften Verfuegbarkeit für gedruckte Bestaende
wird es für noetig gehalten, mindestens zwei Exemplare von medizinischen
Zeitschriften und zeitschriftenartigen Reihen in Deutschland dauerhaft zu
archivieren. Das gilt unabhaengig von der Moeglichkeit des Online-Zugriffs.
Die Bestaende der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) sollen wegen der
Nicht-Verfuegbarkeit über Lieferdienste (Fernleihe, subito) außerhalb dieser
Regelung bleiben.
Umfangreiche Bestaende deutscher medizinischer Zeitschriften sind in der
Sondersammelgebiets(SSG)-Bibliothek Deutsche Zentralbibliothek fuer Medizin (ZB
MED) in Koeln und in der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) in Muenchen
vorhanden und ueber Lieferdienste verfuegbar.
Bei ausserhalb Deutschlands erschienenen Zeitschriften gibt es ebenfalls
umfangreiche Bestaende in der ZB MED und in der Bayerischen Staatsbibliothek.
Die ZB MED sammelt und archiviert umfaenglich medizinische Zeitschriften und
zeitschriftenartige Reihen in allen Sprachen und aus allen Herkunftslaendern.
Regelungen:
1. Teilnehmende Bibliotheken, die Zeitschriftenbestaende aussondern wollen,
verpflichten sich, anhand der ZDB zu pruefen, ob diese Bestaende mindestens in
der ZB MED und Bayerischen Staatsbibliothek vorhanden sind. Ist das der Fall,
so kann ausgesondert werden.
2. Sollte die ZB MED die auszusondernden Titel bzw. Jahrgaenge nicht in ihrem
Bestand haben, so sind sie der ZB MED zur Uebernahme anzubieten. Dazu sind
bibliographisch vollstaendige und korrekte Listen an die ZB MED zu uebersenden.
Die ZB MED fordert die Bestaende, die sie uebernimmt, an, sofern sie in das
Sammelprofil der ZB MED passen. Notwendige Transportkosten traegt die ZB MED.
3. Die Bayerische Staatsbibliothek ist insbesondere an der Schliessung von
Bestandsluecken bereits vorhandener Zeitschriften interessiert. Die
entsprechenden Bestaende sind der Bayerischen Staatsbibliothek vor Aussonderung
anzubieten. Die notwendigen Transportkosten traegt die abgebende Bibliothek.
4. Wuerde durch die Aussonderung von Zeitschriftenbestaenden kein oder nur ein
auch ueber Lieferdienste verfuegbares Exemplar in Deutschland verbleiben, so
sollten alle Bibliotheken, die sich dieser Regelung anschliessen, auf die
Aussonderung verzichten, so dass der Mindestbestand in Deutschland nicht
unterschritten wird.
5. Auch wenn die auszusondernden Bestaende an der ZB MED und Bayerischen
Staatsbibliothek vorhanden sind, sollte ein Angebot an andere Bibliotheken
anhand von Dublettenlisten erfolgen.
6. Abgebende/aussondernde und empfangende Bibliotheken aendern ihre
Titelaufnahmen in der ZDB unverzueglich, damit ein korrekter Nachweis stets
gegeben ist.
Alle wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland mit medizinischen
Zeitschriftenbestaenden und Teilnahme an Lieferdiensten sind herzlich
eingeladen, dieser Regelung beizutreten.
Der Beitritt zu dieser Regelung hat keinen rechtsverbindlichen Charakter,
sondern stellt lediglich eine Absichtserklaerung dar, an die sich die
teilnehmenden Bibliotheken allerdings dauerhaft kollegial gebunden fuehlen
sollten.
Bitte machen Sie diese Einladung und den Text zur Archivierungsregelung
(Download als pdf unter:
http://www.agmb.de/papoopro/index.php?menuid=107&downloadid=365&reporeid=164)
den Leitungen Ihrer Haeuser zugaenglich und werben Sie ausdruecklich fuer den
Beitritt zu dieser Regelung.
Wenn Sie an dieser Regelung teilnehmen moechten, schicken Sie bitte bis zum
30.04.2013 eine E-Mail mit der entsprechenden formlosen Erklaerung an
hentschel@xxxxxxxxxxxxxxx
Die AGMB wird alle teilnehmenden Bibliotheken auf der Seite
http://www.agmb.de/papoopro/index.php?menuid=107&reporeid=164 ihrer
Web-Praesenz (http://www.agmb.de/) eintragen und damit fuer alle dauerhaft
oeffentlich sichtbar machen.
Wir bedanken uns schon jetzt fuer Ihre Teilnahme.
Bei Rueckfragen melden Sie sich gerne beim Vorsitzenden der AGMB, Dr. Eike
Hentschel (hentschel@xxxxxxxxxxxxxx).
Mit freundlichen Gruessen
Fuer die AGMB
Eike Hentschel
(Vorsitzender)
==========================================
Dr. Eike Hentschel
Universitaetsbibliothek Kiel
Leibnizstr. 9 / 24118 Kiel
Tel.-Nr.: 0431/880-5404
Fax-Nr.: 0431/880-1596
email: hentschel@xxxxxxxxxxxxxx
--
http://www.inetbib.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.