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[InetBib] Gerichtsurteil zur Beschaffung von Literatur als Verbrauchsmaterial gesucht



Liebe Kolleginnen und Kollegen,


mehrere Professorinnen und Professoren haben, auch über unsere Kommission für 
Planung und Finanzen, die Beschaffung von Literatur als Verbauchsmaterial 
eingefordert, also zum Bearbeiten, Annotieren, Zerschneiden usw.

Ein Kollege hat mich darauf hingewiesen, dass es ein Gerichtsurteil gebe, 
welches der Professorin/dem Professor zumutet Literatur, die für einen solchen 
Zweck bestimmt ist, aus der eigenen Besoldung zu finanzieren.

Kennt jemand von Ihnen dieses oder ein ähnliches Urteil und kann mir einen 
Hinweis geben wo ich den Wortlaut finde? Eine Recherche unsererseits hat bisher 
nur Urteile zur Professorenschaft als Bibliotheksbenutzer ergeben.


Mit besten Grüßen

Michael Uwe Möbius


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