Lieber Herr Ulmer,
wenn man Ihre Argumentation bei den E-Books akzeptiert, dann sehe ich keinen
Grund, sie für den print-Bereich nicht zu akzeptieren. Und so wird vielleicht
deutlich, dass Sie letztlich aussagen, dass die Bibliotheken den Verlagen das
Geschäft kaputt machen (gestern war ich bei einer Veranstaltung in Frankfurt,
bei der viele Verlage *mit* vielen Bibliothek Geschäfte machen, aber das nur
nebenbei).
Ich erläutere Ihnen dies durch die Methode des Substitution: Wenn ich in dem
Zitat aus boersenblatt.net "E-Book" durch "Buch", "zu speichern" durch "ins
Regal zu stellen" und "Onleihe" durch "Ausleihe" ersetze, dann ergibt sich:
Matthias Ulmer nimmt an, dass künftig mehr *Buch*-Leser dazu übergehen
werden, Titel nicht dauerhaft *ins Regal zu stellen*, sondern nach Bedarf auf
sie zuzugreifen. In diesem Zusammenhang erwachse den Verlagen eine Konkurrenz
aus den *Ausleihe*-Angeboten der öffentlichen Bibliotheken, die auf Dauer das
Geschäftsmodell der Verlage gefährden könnten. Längst sprächen die
Bibliotheken nicht mehr ihre ursprüngliche, eher einkommensschwache
Zielgruppe an, sondern einen wesentlich größeren Nutzerkreis. Hier steuere
man auf einen Konflikt zu.
Vereinfacht gesagt, war das Geschäftsmodell der Verlage bislang die
Publikation und der Verkauf von Büchern; Bibliotheken haben Bücher gekauft
und verliehen. Wer erzeugt denn nun eine Konkurrenzsituation?
Herzlichen Gruß
Bernhard Mittermaier
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Dr. Bernhard Mittermaier
Forschungszentrum Jülich
Leiter der Zentralbibliothek / Head of the Central Library
Tel ++49-2461-613013
Fax ++49-2461-616103
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Date: Thu, 11 Oct 2012 19:24:48 +0200
From: Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx>
Subject: Re: AW: [InetBib] Klartext: Suppenküche Öffentliche
Bibliothek
To: Internet in Bibliotheken <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Message-ID: <C1A275F3-EB4B-41F5-A944-7FA335F65B37@xxxxxxxx>
Content-Type: text/plain; charset=utf-8
Lieber Herr Müller,
mit der E-Book Ausleihe bzw. Vermietung hat das nichts zu tun, oder? Nur
sicherheitshalber, damit ich nichts falsch verstehe...
Sie wollen partout eine große ewige Feindschaft zwischen Verlagen und
Bibliotheken. Wenns Spaß macht... Aber dem müssen ja nicht alle folgen.
Wenn die Bibliothekstantieme Ihr Beweis dafür ist, dass die Verlage die
Bibliotheken als Konkurrenz betrachten, kann sein, dass das eine Diskussion
war. Man muss aber tief in den Archiven kramen um das als Beleg heran zu
ziehen.
Wie hoch die Bibliothekstantieme oder unser jährlicher Anteil daran ist?
Keine Ahnung. Dass Verlage und Urheber in den Gremien seit Jahren problemlos
zusammenarbeiten und beide Seiten das Urteil des LG München absurd finden
können Sie gerne ignorieren. Auch die von Ihnen gewünschte allgemeine
Feindschaft zwischen Autoren und Verlagen gibt es nicht.
In Ihren Augen wäre ja jede Geschäftsbeziehung zwischen Bibliothek und Verlag
ein Beweis für Konkurrenzdenken und aus der Welt wäre das erst, wenn die
Verlage den Bibliotheken alles umsonst geben. Sehr eigenwillig.
Das mit den Prozessen: obwohl es sinnlos ist erlaube ich mir den Hinweis auf
die eigenartige Argumentation, nach der man zum Vorwurf bekommt sich gegen
eine Rechtsverletzung zu wehren. Ich weiß von drei Verfahren, eins zu 52b und
zwei zu 52a. Ein wirklich unglaublicher Vorgang, dass hier drei
Musterverfahren zu zwei neuen Paragrafen gemacht wurden. Und ob Klagen
berechtigt sind kann man doch auch am rechtsverbindlichen Urteil ablesen.
Und Heidelberg ist doch Kurpfalz und nicht Baden?
Na ja, aber vielleicht haben Sie zum Thema E-Book-Ausleihe doch noch eine
Anmerkung?
Freundliche Grüße
Matthias Ulmer
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