Liebe Frau Kustos, in den USA scheint es im Moment ganz pragmatisch darauf hinaus zu laufen, das Dozenten Ansagen, mit welchen eTextbooks sie zu arbeiten beabsichtigen. Hierzulande nannte man das in den Bibliotheken Semesterapparat. „Here is how it works: A faculty member may choose to teach with an eText from one of the publishers that have contracted with IU. After the eText selection is made, each student is informed before registering that they will be charged an eText fee in lieu of a purchasing a textbook. After a student registers they pay a one-time reduced fee for access to the eText.”. http://www.internet2.edu/netplus/etext/docs/eText-Spring-2012-Pilot-Report.pdf Nun sind wir bezüglich eText noch lange nicht USA und ich persönlich hoffe noch immer, dass man in Deutschland möglichst bald den Unterschied zwischen Information, Redundanz und Wissen begreift. Aber die Verlage wollen sicher weiterhin den Bibliotheken Besitz, aber kein Eigentum an ihren Publikationen zugestehen, und das ist nun wirklich ein wachsendes Problem für den Bestandsaufbau in Bibliotheken. "Die Inventarisierung hat die Aufgabe, die eingegangenen Dokumente als Bibliothekseigentum einzuarbeiten und zu registrieren." S. 92 und „Die heutige Diskussion über das Urheberrecht C4C (Copyright for Creativity) oder Open Access ist ein Zeichen für die unterschiedlichen Positionen zum Eigentum und Besitz von Information bzw. Wissen.“ S. 233 (Ich sage nicht wo das steht. ;-) Wie diese Entwicklung ausgeht, ist schwer zu sagen, da sie sich ununterbrochen ändert. http://www.copyright4creativity.eu/bin/view/Public/ Bevor die „apps, clouds usw. bald überholt“ sind, müssen wir erst einmal damit umzugehen lernen ;-) MfG Walther Umstätter Am 27.08.2012 09:51, schrieb Annette Kustos:
Guten Morgen, mir geht es bei dieser Sache sehr praktisch um ganz andere Fragen: wie kann man aus verschiedenen Medienformen noch einen Bestand aufbauen, Kanon und Nutzung, Grundbestand und Ergänzung miteinander abwägen, einen Erwerbungsetat inkl. elektronischer Medien gestalten und "Besitz" (also echte Bestände) mit Zugang (zeitliche Verfügung) in ein vertretbares Verhältnis bringen. Es gibt bekannterweise eine Vielzahl von Geschäftspraktiken von Verlagen und Providern, die einer Gemeinschaftsnutzung nicht besonders freundlich gegenüber stehen. Bibliotheken wollen aber genau dafür Geld ausgeben und müssen dieses auch rechtfertigen können. Da ist z. B. fraglich ob man ein zugegeben teures anatomisches Lehrbuch mit einer Onlinelizenz ersetzen soll, die jährlich 3800 Euro kostet (Datenbankpreise, für etwas, was keine Datenbank ist) aber keinen Besitz generiert. Wenn man ein sehr interdisziplinäres Themengebiet oder Sammlungsinteresse hat, ist die "Zusammensetzung" eines Bestandes ein ganz anderes Problem, als sich damit zu quälen, ob man modern genug rüberkommt. Das ganze "Zeug" muss im Verhältnis stehen, bezahlt werden, angeboten und vermittelt. Die einzige Philosophie, die ich hier unabhängig von diesen praktischen Themen habe, ist die eines "Bestandes" für fachliche Repräsentation und Nutzung. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass auch jetzige Techniken, wie apps, clouds usw. bald überholt sein werden. Gruß Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS Leitung Hochschulbibliothek Hochschule für Gesundheit University of Applied Sciences Universitätsstraße 105 44789 Bochum Tel: +49 (0)234/77727-150 Mobil: E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx Web: www.hs-gesundheit.de
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